Der Angeklagte im Mordprozess um den tödlichen Sprung eines 30-Jährigen in den Main hat nun Teile der Tat gestanden. Das bestätigte das Landgericht Aschaffenburg auf BR-Anfrage. Konkret ließ der Mann durch seinen Verteidiger erklären, seinen Bekannten im Februar getroffen, ihn gegen den Kehlkopf geschlagen und zum Eintauchen in den Main gebracht zu haben – jedoch nur bis zur Brust.
Der Brückensprung sei die Idee des Opfers gewesen. Er habe so Geschehnisse in der Vergangenheit zwischen den beiden ausräumen wollen. Beide kannten sich seit 2007 von einem gemeinsamen Aufenthalt in einer Jugendvollzugsanstalt.
Tod des Bekannten erst später realisiert
Zugleich bestreitet der Angeklagte, den 30-Jährigen zum Sprung von der Brücke bei Wörth am Main gezwungen zu haben. Er habe nicht geglaubt, dass dieser wirklich springe und den Sprung gefilmt. Dass sein Bekannter durch den Sprung starb, habe er erst später realisiert.
Urteil noch vor Weihnachten
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wirft dem heute 35-Jährigen Mord in mittelbarer Täterschaft vor. Er habe sich aus Rache entschlossen, den Geschädigten zu töten und ihn, nachdem er ihn geschlagen und in den eiskalten Main gedrängt habe, schließlich auch zum tödlichen Sprung von der Brücke gezwungen.
Dies müssen die Ermittler allerdings auch vor Gericht beweisen. Der Prozess läuft seit November. Ein Urteil soll laut Landgericht noch vor Weihnachten fallen.
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