Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von sogenannten Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nicht jedoch das Verbot von Tagesausflügen Auswärtiger. Stadt und Landkreis Passau halten daran weiter fest.
Behörden wollen Entwicklung abwarten
Ein Sprecher des Landkreises sagte, man befinde sich bei der 7-Tages-Inzidenz weiter über dem Wert von 200 (Stand Landkreis Passau, RKI 27.01.2021: 208,1). Deshalb werde die "Tagesausflüglerregelung" voraussichtlich bis 31. Januar aufrechterhalten. Die Stadt Passau liege zwar seit einigen Tagen bei der Inzidenz pro 100.000 Einwohner unter der 200er-Marke, dennoch wolle man erst noch zumindest den morgigen Donnerstag abwarten, und dann beraten, hieß es.
Freyung-Grafenau, Regen und Deggendorf lassen wieder Touristen rein
Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von sogenannten Hotspots - also die 15-Kilometer-Regel - vorläufig außer Vollzug gesetzt. Unabhängig davon können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.
Die Landkreise Regen mit einem 7-Tages-Inzidenzwert von aktuell 202,8 und Deggendorf mit 176,6 haben dagegen beide Regelungen gestern außer Kraft gesetzt. Im Landkreis Freyung-Grafenau (150,6) gelten sie bereits seit vergangenen Montag nicht mehr.
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