Symbolbild: Zigaretten-Automat

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Supermärkte müssen keine Zigaretten-Schockbilder zeigen

Das Münchner Landgericht hat die Schockbilder-Klage des Vereins "Pro Rauchfrei" abgewiesen. Der Verein wollte erreichen, dass an Zigarettenautomaten in Supermärkten abschreckenden Fotos zu sehen sind.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Aus Sicht der Richter stellen die Zigaretten-Automaten in Supermärkten keine Verpackung im Sinne des EU-Rechts dar. Der Kunde habe vor dem Bezahlen genügend Zeit, sich die Schockbilder anzuschauen und die Warnhinweise zu lesen.

Schockbilder auf Zigarettenschachteln reichen nicht

Warnungen vor Lungenkrebs auf Zigarettenautomaten gibt es bislang nirgendwo. Das sei ein Unding, findet dagegen der in München ansässige Verband "Pro Rauchfrei", nach eigenen Angaben der größte Nichtraucherverband in Deutschland und hat deshalb geklagt.

Es reiche nicht, dass die Fotos von zerfetzten Lungen zum Beispiel erst mit der Zigarettenschachtel ans Tageslicht kämen. Das sei nicht mit EU-Recht vereinbar, so die Initiative. Die beklagten Edeka-Märkte in München sehen das ganz anders: Drückt der Kunde an der Kasse auf den dortigen Zigarettenautomaten, dann fällt die Schachtel zunächst aufs Laufband. Genug Zeit also, bis zum Bezahlen die Warnhinweise vor Krebs zu lesen.

"Pro Rauchfrei" will weiter für Zigaretten-Schockbilder klagen

Schon vor dem Urteil des Landgerichts hatte der in München ansässige Verein angekündigt, im Falle einer Niederlage durch alle Instanzen zu ziehen, wenn notwendig bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Verein, der sich als "Lobby der Nichtraucher" versteht, hatte zwei Münchner Edeka-Märkte verklagt.