Streusplit auf einem schneebedeckten Fußweg.
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Vor der eigenen Haustür sollte man für Sicherheit sorgen, wenn es glatt wird. Der Einsatz von Streusalz ist allerdings meist nicht erlaubt.

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Streuen bei Schnee und Eis: Das ist erlaubt

Draußen liegen die Temperaturen unter null Grad, auf den Straßen und Bürgersteigen ist es teils spiegelglatt. Um Streuen und Schneeschaufeln kommt man nicht mehr herum, aber was ist eigentlich erlaubt und wer haftet im Ernstfall?

Streuen auf Straße oder Bürgersteig verbinden viele vermutlich im ersten Moment mit dem klassischen Streusalz und salzigen Rändern an den Winterstiefeln. In fast allen bayerischen Städten und Kommunen ist das Streusalz allerdings gar nicht mehr erlaubt. Vor der eigenen Haustür muss zwar jeder für Sicherheit sorgen, aber nicht mit dem Einsatz von Salzen.

Denn verstreutes Salz kann ökologische Folgen haben. Das Salz versickert mit dem Schmelzwasser im Boden und kann damit Wurzeln von Bäumen und Sträuchern schädigen, aber es kann auch in Bäche oder Flüsse gelangen und damit Auswirkungen auf darin lebende Tiere haben.

Das Landesamt für Umwelt empfiehlt deshalb einen "differenzierten Winterdienst". Das bedeutet, in vielen Städten soll nur noch an wichtigen Straßen und Gefahrenstellen mit Streusalz gearbeitet werden. Nicht mehr in Nebenstraßen, was damit meist Anwohnerinnen und Anwohner trifft.

Für den Einsatz von Streusalz drohen Bußgelder

In vielen Gemeinden ist der Einsatz von Streusalz mittlerweile mit einem Bußgeld versehen. Zum Beispiel in Amberg, Aschaffenburg, Augsburg, Bayreuth, Erlangen, Ingolstadt, Kaufbeuren, Landshut, Memmingen, München, Passau oder Nürnberg gilt ein Verbot beziehungsweise ein stark eingeschränkter Gebrauch.

In der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt München (Absatz 5) steht zum Beispiel: An Werktagen sollen die Gehbahnen bis 7 Uhr, an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8 Uhr von Schnee geräumt sein und Eisflächen bestreut werden. Wörtlich wird genannt: "die Anwendung von ätzenden Stoffen, wie z. B. Streusalz u. ä., ist untersagt."

Auch in Nürnberg gibt es eine solche Regelung. André Winkel, Pressesprecher der Stadt Nürnberg sagt im Gespräch mit BR24, dass sie weitgehend auf den Einsatz von Salz bei der Bestreuung verzichten und es auf ein Minimum reduzieren würden. Für Flächen, die nicht in der Zuständigkeit der Stadt liegen, gilt laut Winkel: "Der Schnee soll bestmöglich weggefegt werden. Bei Glätte raten wir zum Einsatz von abstumpfenden Materialien."

Auf Bundes- oder Länderebene gibt es hier keine einheitlichen Regeln.

Splitt, Sand oder Blähton als Alternativen zum Salz

Als abstumpfende Streumittel gelten zum Beispiel Splitt oder Sand. Splitt-Körner sind nichts anderes als kleine Steinchen, die ausreichend fest und scharfkantig sind, um eine raue und damit rutschfestere Oberfläche zu bilden. Im Vergleich zum Streusalz muss hier allerdings eine deutlich größere Menge eingesetzt und auch öfter nachgestreut werden, da die Steine sich teilweise in Schnee und Eisflächen einbetten.

Dazu kommt: Nach dem Auftauen müssen die Splitt-Körner wieder zusammengefegt und entfernt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt die eingesammelten Körner für den nächsten Schneefall wiederzuverwenden.

Ähnlich ist es beim Sand. Auch dieser eignet sich in größeren Mengen als gute und günstige Möglichkeit zum Streuen. Da Sand jedoch deutlich feinkörniger ist, muss auch hier öfter nachgestreut werden. Empfohlen wird eine Streuung im dreistündigen Abstand.

Eine weitere Alternative ist Blähton, also ein kalkarmer Ton, der oft als Baustoff benutzt wird. Hier ist der Vorteil, dass er sich nicht auf dem Grund von Abwasserkanälen absetzt, sondern auf der Wasseroberfläche treibt. Blähton ist allerdings eine teurere Methode und fast viermal so teuer wie Splitt.

Gurkenwasser für Räumfahrzeuge

Eine etwas andere Variante, die sich allerdings eher für den großflächigen Einsatz anbietet, ist Gurkenwasser. Letztes Jahr wurden im niederbayerischen Dingolfing grobe Salzkörner mit Abwasser aus einer Gurkenfabrik verteilt. Damit sich Schnee und Eis erst gar nicht auf den Straßen festsetzen.

Bei Unfällen haften meist Grundstücksbesitzer

Was passiert, wenn es durch Glatteis oder Schnee zu einem Unfall kommt und eine Person ausrutscht oder sich verletzt? Auch hierzu gibt es keine einheitlichen Regeln. Von der Stadt München heißt es auf BR24 Anfrage: Derjenige der die Streupflicht hat sei zuständig. Es gäbe Bereiche, die im Aufgabenfeld der Stadt liegen, hier sei dann je nach Situation zu entscheiden.

Auch André Winkel der Stadt Nürnberg meint: "Die Haftung liegt bei den Besitzern des Grundstücks." Wenn diese also dafür gesorgt haben, dass der Gehweg geräumt sei, könnte es sein, dass die verletzte Person selbst haften muss. Er betont, es müsse je nach Fall entschieden werden, aber grundsätzlich "muss man im Winter damit rechnen, dass es draußen glatt ist und sich dementsprechend verhalten."

Wenn es schneit und glatt wird, heißt es, Gehsteige und Wege räumen und streuen. Aber womit? Mit Streusalz eher nicht - das haben auch viele bayerische Städte und Gemeinden größtenteils verboten. Umweltfreundliche Alternativen sind gefragt...
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Wenn es schneit und glatt wird, heißt es, Gehsteige und Wege räumen und streuen. Aber womit? Mit Streusalz eher nicht...

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