Seit 1883 gewinnen die Stadtwerke München Trinkwasser im Mangfalltal für die Landeshauptstadt. Seit Jahrzehnten gibt deshalb Streit.
Einer dieser Streitpunkte: Das Trinkwasserschutzgebiet im Mangfalltal soll nach einer Verschärfung der EU-Richtlinie deutlich erweitert werden. Dagegen wehren sich Landwirte, Grundstückseigentümer und auch Gemeinden und der Landkreis Miesbach heftigst.
Neue Anordnung sorgt für neuen Ärger
Rund ein Jahr war es um dieses Thema recht ruhig. Doch nun gibt es neuen Ärger, denn Miesbachs Landrat Olaf von Löwis ist vom Landesamt für Umwelt zu einem Sofortvollzug in Sachen Dünge- und Beweidungsverbot aufgefordert worden. Er solle "dringendst" ein Dünge– und Beweidungsverbot in der Zone 2 a im Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing erlassen. Das hätte vor allem Folgen für die Landwirtschaft.
Kein Weidegang für Kühe, keine Gülleausbringung
Das Dünge- und Beweidungsverbot ist ein Hauptstreitpunkt im gesamten Verfahren. Umfangreiche Flächen in den Kommunen Miesbach, Valley, Warngau und Weyarn könnten nicht mehr bewirtschaftet werden. Eben weil dieser Punkt so umstritten ist, äußert Miesbachs Landrat von Löwis Bedenken gegen die aktuelle Anordnung der Regierung von Oberbayern.
Landrat wehrt sich
Er verstehe dieses Vorgehen nicht, so Olaf von Löwis. Man wolle ein rechtsstaatliches und ergebnisoffenes Verfahren und das sei der Staat jedem betroffenen Bürger auch schuldig. Das Miesbacher Landratsamt habe für das Verfahren ein komplett neues Team aufgestellt, mit dem Ziel, noch einmal bei null zu beginnen.
Stadtwerke München sollen sich erklären
Dem Miesbacher Landrat erschließt sich zudem die Dringlichkeit nicht. Die Stadtwerke München würden seit Jahren mit dem sauberen Trinkwasser aus dem Mangfalltal werben. 2019 seien UV-Filter in die Förderanlagen eingebaut worden. Eine Anordnung sei unter diesen Umständen nicht nachvollziehbar, heißt es aus Miesbach.
Der Faktor Zeit
Miesbachs Landrat von Löwis hat die Stadtwerke München um Stellungnahme gebeten. Nach Eingang und Prüfung werde das Landratsamt Miesbach entscheiden, ob ein Sachverständiger eingeschaltet werden soll oder nicht. Dass die Anordnung zum 31. März somit vollzogen werden kann, sei wohl nicht realistisch, so das Landratsamt Miesbach.
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