Bildrechte: Bayerischer Rundfunk
Bildbeitrag

Polizist am Computer

Bildbeitrag
>

Strafen für Trittbrettfahrer nach Münchner Amoklauf

Strafen für Trittbrettfahrer nach Münchner Amoklauf

Nach dem Amoklauf in München im Juli 2016 hatten Drohungen in Sozialen Netzwerken oder über Kurznachrichtendienste mehrere Polizeieinsätze ausgelöst. Ein Großteil der Trittbrettfahrer wurde mittlerweile zur Kasse gebeten. Von Lena Deutsch

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Viele Drohungen in Sozialen Netzwerken oder über Kurznachrichtendienste verzeichnete die Polizei nach dem Münchner Amoklauf. Viele der Trittbrettfahrer wurden zu Geldstrafen verurteilt. Wie die Münchner Polizei auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks mitteilte, wurden insgesamt 49 Vorfälle registriert. Davon wurden 32 als Straftat eingestuft.

Posts unter echten Profilen

Wie die „Heilbronner Stimme“ berichtete und die Polizei dem BR bestätigte, posteten die wenigsten Trittbrettfahrer ihre Drohungen anonym, sondern waren meist mit echten Profilen angemeldet. Einige äußerten sich sogar auf der Twitterseite der Münchner Polizei. Zum Teil führten Kommentare dort die Beamten auch auf andere Internetseiten, wo die User dann zum Beispiel mit Amokläufen drohten.

Drohungen aus Langeweile oder Geltungsbedürfnis

Laut Polizei sind die Trittbrettfahrer zwischen 20 und Mitte 50, ihr Hauptmotiv war „Langeweile“ oder „Geltungsbedürfnis“. Noch sind nicht alle Verfahren abgeschlossen - laut Staatsanwaltschaft München I verurteilte das Gericht bislang aber den Großteil der Trittbrettfahrer zu Geldstrafen. Wie die Polizei berichtet, müssen einige außerdem zusätzlich die Einsatzkosten tragen. Diese lagen im Schnitt bei 500 Euro.