In Straubing wird es dieses Jahr statt des Gäubodenvolkfestes auch kein Volksfest to-go geben. Das teilte die Stadt am Mittwoch mit. Die Festwirtsfamilie Reisinger hatte gemeinsam mit Schaustellern der Stadt Planungen zu einem Volksfest to-go samt Drive-In und Biergarten vorgestellt. Dieses sollte vom 7. bis 17. August in Straubing stattfinden. Doch auch das darf nicht abgehalten werden.
Großveranstaltungen bis Ende Oktober nicht erlaubt
Die Stadt verwies darauf, dass sich Bund und Länder darauf geeinigt hatten, Großveranstaltungen wie Volk- und Straßenfeste bis mindestens 31. Oktober nicht zu erlauben. Das geplante Volksfest to-go ist also verboten. Eine Ausnahmegenehmigung durch die Stadt könne aus Gründen des Infektionsschutzes nicht gestellt werden. Wie es in der Mitteilung heißt, habe auch für die Wirtsfamilie Reisinger die Einhaltung der Regeln des Infektionsschutzrechts oberste Priorität.
Stadt will kleinen Ausgleich für den Wegfall der Volksfeste
Die Stadt Straubing will aber etwas für Wirtsleute und Schausteller machen: Eine Arbeitsgruppe der Stadt sowie der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs-GmbH arbeite an einem kleinen Ausgleich für den Wegfall aller Volksfeste, wie es heißt. Der Ordnungsausschuss wird hierzu in seiner Sitzung am 1. Juli entscheiden.
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