Damit hob das Bundesverwaltungsgericht ein anderslautendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf, der vergangenes Jahr zugunsten der Eltern geurteilt hatte.
Die Familie hatte sich um einen Krippenplatz für ihren kleinen Sohn zum 1. April 2014 beworben, aber keinen bekommen. Sechs Angebote der Stadt für eine Tagesmutter lehnten die Eltern ab, weil sie unpassende Betreuungszeiten hatten.
Stattdessen suchten sie auf eigene Faust einen Platz in einer privaten Kita, die allerdings 1.380 Euro im Monat kostete. Einen Teil der Kosten verlangten die Eltern zurück und klagten.
Kostenübernahme kann nicht verlangt werden
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass es zwar zulässig war, dass die Eltern sich den Krippenplatz selbst beschafften. Eine Kostenübernahme könnten sie jedoch nicht verlangen, teilte das Gericht mit.
Es sei nämlich nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, ob der Beitrag von 1.380 Euro im Monat finanziell zumutbar gewesen wäre. Das müsse im Einzelfall separat geprüft werden.