Nach ihrer gerichtlichen Niederlage im Streit um das Augsburger Klimacamp akzeptiert die Stadt Augsburg das Camp als politische Versammlung. Augsburg wird gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. März zum Klimacamp keine Revision einlegen. Das teilte die Stadt mit, nachdem das Gericht am Donnerstag die Begründung des Urteils veröffentlicht hatte.
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Augsburg hatte sich Klärung von Grundsatzfragen erhofft
Bedauerlich sei, dass sich der Verwaltungsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung nicht zur Rechtmäßigkeit ähnlicher dauerhafter Protest-Camps in anderen bayerischen Städten geäußert habe, teilte die Stadt mit. "Die von der Stadt angestrebte obergerichtliche Klärung grundsätzlicher Fragen des Versammlungsrechts mit der Besonderheit einer stationären Dauerversammlung war der Hauptgrund der Berufung", heißt es in einer schriftlichen Mitteilung der Stadt.
Klimacamp bleibt – Stadt prüft aber Auflagen
Mit Blick auf den weiteren Umgang mit dem Klimacamp in der Innenstadt will die Stadt nun im Urteil erwähnte mögliche Auflagen prüfen. Ziel sei es, "die in Bezug auf das Camp zweifellos bestehenden gegenläufigen Interessen innerhalb der Stadtgesellschaft bestmöglich zum Ausgleich zu bringen."
Klimaschützer halten Camp seit fast zwei Jahren am Leben
Das Klimacamp wurde am 1. Juli 2020 neben dem Augsburger Rathaus errichtet. Mit einem Bescheid vom 10. Juli sprach die Stadt dem Camp ab, dass es sich um eine vom Grundgesetz geschützte öffentliche Versammlung handele. Damit wäre die Grundlage für eine Räumung des Camps geschaffen worden. Doch die Stadt scheiterte vor dem Augsburger Verwaltungsgericht und anschließend auch im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Wegen Steinschlaggefahr am ursprünglichen Standort neben dem sanierungsbedürftigen Perlachturm mussten die Klimaschützer im Dezember 2021 umziehen. Das Camp befindet sich seitdem auf dem Moritzplatz. Insgesamt besteht es nun seit mehr als 20 Monaten.
Mit Material von DPA.
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