Staatsregierung verteidigt Auslegung des Erbschaftsrechts
Staatsregierung verteidigt Auslegung des Erbschaftsrechts
Bayern behandelt Erben großzügiger als alle anderen Bundesländer. Das gilt vor allem dann, wenn es sich bei dem vererbten Vermögen um Firmen handelt. Dieser Sonderweg stößt auf scharfe Kritik der Deutschen Steuergewerkschaft.