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Badenunfall Himmelkron: Angeklagte

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Staatsanwalt: Badeunfall Himmelkron hätte man verhindern können

Staatsanwalt: Badeunfall Himmelkron hätte man verhindern können

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Kulmbach hätte der tödliche Badeunfall im Freibad Himmelkron im Juli 2014 verhindert werden können. Sie wirft dem Bademeister und der Betreuerin der Turngruppe vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben.

Von
Claudia Stern

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Franken am .

Am Amtsgericht Kulmbach wird seit heute Vormittag der Badeunfall im Freibad in Himmelkron (Lkr. Kulmbach) verhandelt. Angeklagt sind der Bademeister des Freibads und die Betreuerin der Kinderturngruppe des TSV Himmelkron wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wirft den beiden vor, im Juli 2014 ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Sie sollen zu spät bemerkt haben, dass das achtjährige Mädchen untergegangen war.

Mädchen konnte nicht schwimmen

Zu Beginn des Prozesses wurde die Anklageschrift verlesen. Darin heißt es, die Betreuerin der zwölfköpfigen Kindergruppe habe sich vorab nicht ausreichend über die "schwimmerischen Fähigkeiten des Kindes" informiert. Trotzdem habe sie zugelassen, dass sich das Mädchen im Schwimmerbereich des Freibades aufhielt.

Aufsichtspflicht verletzt

Zudem habe die Betreuerin zum Unfallzeitpunkt nicht am Beckenrand gestanden, sondern im Bereich der Treppen zum Nichtschwimmerbereich gesessen. So habe sie keinen ausreichenden Überblick über die rund 30 Quadratmeter große Wasserfläche gehabt.

Staatsanwaltschaft: "Rettung wäre möglich gewesen"

Außerdem habe sie ihren Beobachtungsposten für ein bis zwei Minuten verlassen, ohne eine Kollegin, den Bademeister oder einen anderen Erwachsenen um Aufsicht zu bitten. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass ihr "bei gebotener und möglicher Aufmerksamkeit" das Untergehen des Kindes aufgefallen und eine Rettung noch möglich gewesen wäre. "Der Tod von V. war daher sowohl objektiv als auch subjektiv vorhersehbar und vermeidbar", heißt es in der Anklageschrift weiter.

Bademeister war nicht beim Becken

Der Bademeister wiederum habe laut Anklage zum Unfallzeitpunkt in seinem Büro Zeitung gelesen, anstatt Aufsicht über das Schwimmerbecken zu führen. Damit habe er seine Aufsichtspflicht verletzt. Neben der Schülergruppe seien zum Unfallzeitpunkt auch noch andere Besucher im Freibad gewesen, für deren Beaufsichtigung der Bademeister auch zuständig gewesen wäre. Hätte er am Rand des Schwimmerbeckens gestanden, hätte die Achtjährige rechtzeitig geborgen und wiederbelebt werden können. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus.

Verteidiger: "Tragischer Unfall"

Die jeweiligen Verteidiger der beiden Angeklagten hatten sich bereits vor Prozessbeginn öffentlich zu Wort gemeldet. Sie betrachten den Tod des Mädchens als einen tragischen Unfall, "an dem aber weder der Bademeister noch die Betreuerin im strafrechtlichen Sinne Schuld" seien. Eine Verletzung ihrer Aufsichtspflichten liege nicht vor. Deshalb rechnen die Anwälte mit einem Freispruch für ihre Mandanten. Ob das zutrifft oder doch ein Fehlverhalten der Angeklagten vorliegt, will das Gericht in voraussichtlich sieben Verhandlungstagen klären.

Mädchen bewusstlos im Wasser

Das achtjährige Mädchen war im Juli 2014 mit ihrer Sportgruppe und einer Betreuerin ins Freibad gegangen und dort als Nichtschwimmerin unbemerkt ins tiefe Wasser gelangt. Das Mädchen wurde bewusstlos im Wasser treibend gefunden. Sie starb wenige Tage später im Krankenhaus.