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Eigenhändige Unterschrift Carl Spitzwegs

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Spitzweg-Restaurator will keinen Schadensersatz zahlen

Spitzweg-Restaurator will keinen Schadensersatz zahlen

Wegen falscher Restaurierung von vier Spitzweg-Gemälden wurde ein Restaurator vom Landgericht Traunstein zu einer Schadensersatzzahlung an die Eigentümer verurteilt. Am Oberlandesgericht in München geht der Mann jetzt in Berufung. Von David Herting

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Ein Mann mit Feder hinterm Ohr beim Ankleiden vor einem riesigen Fenster: Der Wert des Öl-Gemäldes "Der Schreiber" von Carl Spitzweg wurde von Experten auf bis zu 25.000 Euro geschätzt.

Das Bild gehörte zur Sammlung einer Gemäldegalerie, der Galerist gab das Bild und drei andere Ölgemälde an den Restaurator. Dieser soll die Bilder bei der Reinigung so stark beschädigt haben, dass beispielsweise bei dem Spitzweg-Werk die obere Malschicht in einem solchen Maße beschädigt wurde, dass das Bild nur noch für 5.000 Euro verkauft werden könnte.

Urteil: Über 65.000 Euro Schadensersatz

Auch bei einem anderen Bild gab es laut Galeristen einen "Totalschaden". Der Restaurator sagte, er habe nicht mangelhaft gearbeitet, die Bilder hätten sich in einem sehr schlechten Zustand befunden. Das Landgericht Traunstein sah die Sache anders und schloss sich der Argumentation des Galeristen an, der einen Schadensersatz von mehr als 65.000 Euro forderte. Gegen dieses Urteil hat der Restaurator Berufung eingelegt und zieht deswegen vor das Oberlandesgericht.