Wer ein Taschentuch braucht, fragt nach einem Tempo. Wer etwas kleben will, benutzt Tesa. Und wer einen Mix aus Cola und Orangenlimonade trinken will? Der bestellt ein Spezi. Aber: Nicht jedes Cola-Mix-Getränk darf sich automatisch "Spezi" nennen.
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Augsburger Brauerei vergibt "Spezi-Lizenzen"
Darauf achtet das Augsburger Brauhaus Riegele, das schon seit den 1950er-Jahren die Markenrechte am Namen "Spezi" hat. Die Brauerei hat 1977 den "Spezi Markengetränke-Verband" gegründet, der Lizenzen für den Namen an andere Brauereien vergibt - gegen eine Lizenzgebühr.
Auch die Münchner Brauerei Paulaner verkauft seit den 1970er-Jahren "Spezi" - allerdings ohne dafür an Riegele zu zahlen. Das hat einen Streit ausgelöst, der beide Brauereien vor Gericht geführt hat. Nach der Verhandlung am Dienstag am Landgericht München I gab es zwar noch kein abschließendes Urteil, aber eine Tendenz des Gerichts - und den Willen beider Brauereien, sich vor der Urteilsverkündung Ende August doch noch zu einigen.
Streit-Grund: ein alter Vertrag zwischen Paulaner und Riegele
Der Streit der beiden Brauereien hat historische Gründe. Denn bereits 1974 schloss Paulaner mit Riegele einen Vertrag, der den Münchnern die Nutzung des Namens "Spezi" erlaubte. Vereinbart wurde eine einmalige Summe von 10.000 DM - und danach keine weitere Gebühr. Diesen Vertrag wollte Riegele nun kündigen. Dagegen wehrte sich Paulaner mit einer Feststellungsklage. Falls Paulaner zukünftig Lizenzgebühren bezahlen müsse, würden die sich auf bis zu 5 Millionen Euro pro Jahr belaufen, so die Brauerei.
Gericht sieht eher Paulaner im Recht
Die Brauerei Riegele antwortete mit einer Widerklage, die am Dienstag gemeinsam mit der Feststellungsklage verhandelt wurde. Sie fühlt sich mit der Kündigung der alten Vereinbarung im Recht. Die Vorsitzende Richterin Michaela Holzner ließ während der Verhandlung am Dienstag jedoch durchblicken, dass ihre Kammer eher die Tendenz habe, Paulaner Recht zu geben. Ein "sehr interessanter, komplexer Fall" sei das, so Holzner, "und es geht um wirklich viel": Der Streitwert ist auf 10 Millionen Euro festgesetzt.
Beide Brauereien halten Einigung für möglich
Auch diese Summe mag ein Grund sein, warum beide Parteien der Vorsitzenden Richterin grundsätzlich zustimmten, als sie fragte, ob "ein fairer Ausgleich nicht auch anders zu erreichen" sei. "Die Türen stehen bei uns weit offen", sagte der Anwalt der Brauerei Riegele. "Es geht ja nicht darum, Paulaner Spezi zu vernichten." Man wünsche sich nur "einen fairen Ausgleich für den Aufwand", den man mit Vermarktung und Schutz der Marke habe. Der Anwalt der Brauerei Paulaner äußerte sich etwas zurückhaltender: Einen Vergleich könne man sich vorstellen, "aber ein Lizenzvertrag kommt nicht in Frage". Man müsse jetzt einfach "schauen, was denkbar wäre".
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Entweder Einigung - oder Gerichtsurteil
Nach der Verhandlung zeigten sich Sebastian Priller-Riegele, Geschäftsführer des Brauhauses Riegele, und sein Vater, Gesellschafter Sebastian Priller, überrascht und stellenweise wenig überzeugt von der vorläufigen Einschätzung des Gerichts. Die Vertreter der Paulaner-Brauerei äußerten sich nicht. Für den 30. August ist die Urteilsverkündung angesetzt - bis dahin wollen sich die beiden Parteien nun beraten und versuchen, sich zu einigen.

Paulaner verkauft "Spezi" - zahlt aber keine Lizenzgebühren. Ob sich das ändern muss, entscheidet das Landgericht München I. (Symbolbild)
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