Das Sozialgericht München hat die Klagen eines Arztes gegen Honorarkürzungen im Zusammenhang mit seiner Weigerung zur elektronischen Weitergabe von Patientendaten abgewiesen. Es sei nicht ersichtlich, dass die einschlägigen Vorschriften gegen die Datenschutzgrundverordnung verstießen, begründete das Gericht laut einer Justizsprecherin seine Entscheidung nach fünfstündiger Verhandlung am Donnerstag.
Weitergabe von Patientendaten contra ärztliche Schweigepflicht
Der Augenarzt Gernot Petzold aus Kulmbach hatte gegen den Abzug von 2,5 Prozent der Kassen-Vergütung geklagt. Seit mehreren Jahren sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, sich an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Über diese werden Patientendaten zentral verteilt. Petzold sah die ärztliche Schweigepflicht und die Sicherheit der Patientendaten gefährdet und wollte sich nicht anschließen.
Prozess verloren und Berufung angekündigt
Auch nach seiner Niederlage vor Gericht bleibt der Mediziner bei seiner Haltung. Petzold kündigte Berufung an. Notfalls werde er bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof ziehen, sagte er nach der Verhandlung. Der Mediziner klagte gegen die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB). Nach deren Angaben sind rund 1.600 von rund 17.600 Arztpraxen im Freistaat Bayern nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und müssen gemäß Gesetz jedes Quartal einen Honorarabzug hinnehmen.
Das Sozialgericht München hatte nach Angaben einer Sprecherin im vergangenen November eine ähnlich lautende Klage eines Zahnarztes abgewiesen. Weitere Klagen sind anhängig.
Mit Informationen von dpa
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