Der Posten Solidaritätszuschlag ist auf einer Lohnabrechnung zu sehen (Symbolbild)
Bildrechte: pa/dpa/Jens Büttner

Der Posten Solidaritätszuschlag ist auf einer Lohnabrechnung zu sehen (Symbolbild)

    Soli belastet laut IHK Schwaben großen Teil der Wirtschaft

    Der Bundesfinanzhof hat die Klage eines Ehepaares gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe ist laut Gericht nicht verfassungswidrig. Allerdings belastet sie die Wirtschaft stark, findet die IHK Schwaben.

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs, dass der Solidaritätszuschlag rechtmäßig ist, beschäftigt auch die Mitglieder der Industrie- und Handelskammer Schwaben. Rund 35.000 Mitgliedsunternehmen der IHK Schwaben müssen aktuell den Solidaritätszuschlag entrichten, so Heide Becker, Leiterin des Service- und Beratungszentrums Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben.

    Soli wird nicht nur von großen Unternehmen gezahlt

    Im Sinne der Steuergerechtigkeit sollte der Solidaritätszuschlag auch bei der Körperschaftssteuer entfallen, meint Becker auf BR-Anfrage. Denn bei den Unternehmen, die den Soli zahlen müssen, handle es sich eben nicht um wenige, große Unternehmen, sondern um einen sehr großen Teil der Wirtschaft. Betroffen seien vor allem GmbHs.

    Abgabe für Privatpersonen und Unternehmen

    Der Solidaritätszuschlag beträgt seit 1998 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommenssteuer bei Privatpersonen mit einem zu versteuernden Einkommen von mindestens rund 61.700 Euro. Unternehmen entrichten 5,5 Prozent der Körperschaftssteuer als Soli.

    Gezahlt wird der Solidaritätszuschlag bereits seit über 30 Jahren. Eingeführt wurde er 1991, ursprünglich, um die Lasten Deutschlands bei der Unterstützung des Golfkriegs zu finanzieren. Seit 1995 gilt der Soli in seiner heutigen Form und wird verwendet, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu schultern.

    Zweistelliger Milliarden-Betrag für den Fiskus

    Der Bundesfinanzhof in München hatte die Klage eines Ehepaares gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Der Zuschlag sei noch vom Grundgesetz gedeckt, urteilte das höchste deutsche Steuergericht in München. Das Ehepaar kann aber noch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. Aktuell nimmt der Fiskus jährlich einen zweistelligen Milliarden-Betrag durch den Solidaritätszuschlag ein.

    "Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!