Bildrechte: pa/Dpa

Justizpalast in München

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Oberstes Landesgericht vor der Wiederkehr

2006 wurde es eingespart, nun soll es wieder auferstehen: Heute sollen die Abgeordneten im Verfassungsausschuss über einen Gesetzesentwurf zur Wiedereinrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts abstimmen. Von Johannes Reichart

Über dieses Thema berichtet: Bayern am .

Das Bayerische "Oberste" war 2006 unter dem damaligen Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) aus Kostengründen abgeschafft worden. Der neue Regierungschef Markus Söder (CSU) hatte in seiner Regierungserklärung die Wiedereinführung angekündigt. Heute wird im Verfassungsausschuss des Landtags darüber abgestimmt.

"Historische Bedeutung"

Seine Fraktion wird dafür stimmen, kündigt der Vorsitzende des Verfassungsausschusses Franz Schindler von der SPD an. Schon vor zwölf Jahren war der Jurist gegen die Abschaffung Bayerischen Obersten Landesgerichts, für die Wiedereinführung gebe es jetzt darum auch keinen Applaus, so Schindler. Das Gericht hat für ihn historische Bedeutung:

"Eine Institution, die es immerhin schon seit 1625 gibt, die die Revolution überlebt hat, die Weltkriege überlebt hat, allerdings zwischenzeitlich von den Nazis einmal aufgelöst worden ist und dann von Edmund Stoiber und seiner damaligen 2/3-Mehrheit abgeschafft worden ist, das war ein gravierender Fehler." Franz Schindler

Auch die Freien Wähler wollen dem Entwurf der Staatsregierung zustimmen, die Grünen lehnen das Vorhaben dagegen ab. Das Gericht soll in München angesiedelt werden und zwei Außensenate in Bamberg und Nürnberg erhalten. Die Mehrkosten für das Personal schätzt die Staatsregierung auf rund eine Million Euro jährlich.

Das Bayerische Oberste Landesgericht soll laut dem Entwurf als höchste Instanz im Freistaat über Revisionen und Beschwerden in Strafrecht, sowie bei bürgerlichen Streitigkeiten entscheiden und so die Eigenstaatlichkeit Bayerns betonen.