Im Auftrag des Bund Naturschutz hat ein Geologen-Team des Nürnberger Fachbüros Heimbucher den Hang, auf dem die Verbindungspiste zwischen den beiden Skigebieten Balderschwang und Grasgehren einmal verlaufen soll, auf seine Labilität untersucht. Heute wurde das Gutachten vorgestellt. Gutachter Michael Menke kommt zu dem Schluss: Eine Skipiste wäre dort nicht genehmigungsfähig.
Flyschgestein sorgt für Rutschungen
Große Flächen am Südwesthang des Riedberger Horns sind laut dem Gutachten labil. Weite Bereiche seien von Rutschungen und teils tiefgreifenden Massebewegungen betroffen. Schon in der Vergangenheit hat es mehrere Hangrutsche im Bereich um das Riedberger Horn gegeben. Selbst das Landesamt für Umwelt hat den Berg Horn in seinen Gefahrenhinweiskarten als Gebiet ausgewiesen, das anfällig für Rutschungen und Hangabbrüche ist. Der Grund liegt im Untergrund, der aus Flyschgestein besteht.
"Dieses Flyschgestein, das da in dem Bereich vorkommt, das ist eben sehr rutschungsanfällig. Und dann kommt noch dazu, dass wir hier ausreichend Niederschläge haben, die diese Rutschbewegungen begünstigen würden." Gutachter Michael Menke
Bund Naturschutz sieht sich bestätigt
Wegen des Klimawandels und immer häufiger auftretenden Starkregens glaubt der Fachmann, dass am Riedberger Horn in Zukunft sogar verstärkt mit Hangbewegungen zu rechnen ist. Richard Mergner, Landesbeauftragter des Bund Naturschutz, sieht sich und die anderen Naturschützer in ihrer Ablehnung der Liftpläne am Riedberger Horn durch das Gutachten bestätigt.
"Wir haben in einem 20.000 Euro teuren Gutachten feststellen können, dass die Hänge, in denen die Skipisten geplant sind, absolut rutschgefährdet sind. Und deswegen ist schon allein nach der Alpenkonvention jeder Bau einer neuen Skipiste hier verboten." Richard Mergner, Landesbeauftragter des Bund Naturschutz
Bei Baugenehmigung will der Bund Naturschutz klagen
Eigentlich wäre ein solches Gutachten Aufgabe der Staatsregierung gewesen, bevor man die Entscheidung zum Riedberger Horn trifft, so Richard Mergner. Mit den vorliegenden Ergebnissen sieht sich der Bund Naturschutz nun aber bestens vorbereitet für eine Klage, sollte es zu einer Baugenehmigung kommen.
"Allein die geologischen Erkenntnisse reichen aus, dass die Staatsregierung endlich diese Pläne stoppen muss. Das heißt, die Änderung des Landesentwicklungsprogramms, das das Riedberger Horn aus der strengen Alpenschutzzone C herausgenommen hat, muss rückabgewickelt werden. Und wir fordern das Landratsamt Oberallgäu unter seinem Landrat Klotz auf, dass das Genehmigungsverfahren nicht angegangen wird." Richard Mergner, Landesbeauftragter des Bund Naturschutz
Bislang noch kein Bauantrag gestellt
Der Landrat selbst wollte sich zu den Ergebnissen des Gutachtens noch nicht äußern, er will sie erst einmal von seinen Mitarbeitern prüfen lassen. Im Vorfeld sagte er aber: Sollte ein Bauantrag eingereicht werden, müsste die Geologie am Riedberger Horn im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ohnehin noch einmal ausführlich geprüft werden. Dazu müsste aber erst einmal ein Bauantrag für die Liftverbindung am Riedberger Horn gestellt werden – und das ist bis jetzt noch nicht passiert.