Die Ampel, die das Kanufahren auf einigen Abschnitten des Flusses Regen regelt, ist im Landkreis Cham auf Rot gesprungen. Das bedeutet, dass man vorerst auf dem Flussabschnitt zwischen Blaibacher See und Chamerau nicht mehr Kanufahren darf. Nur für diesen besonders beliebten Abschnitt gilt die Ampel.
Wassertemperatur übersteigt kritische Grenze
Grund des Fahrverbots sind die gestiegenen Wassertemperaturen. Sie lag gestern Abend an der Messstelle bei 23,9 Grad. Die Ampel springt dann auf Rot, wenn die Wassertemperatur innerhalb von zwölf Stunden mindestens dreimal 23 Grad erreicht oder darüber liegt.
Hohe Wassertemperaturen bedeuten Sauerstoffmangel und Stress für Fische. Sie sollen dann nicht noch zusätzlich durch Bootfahrer beunruhigt werden.
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Gewerblich wie privat: Fahrverbot für Boote
Im Landkreis Cham gilt das Fahrverbot bei roter Ampel gleichermaßen für gewerbliche und für private Boote. Sie gilt aber nur für den Abschnitt Blaibacher See und Chamerau, also nicht für den Fluss Regen ab Chamerau. Dort darf man weiterhin fahren.
Schwarzer Regen mit Niedrigwasser
Im Nachbarlandkreis Regen gilt die Ampel nur für einen Flussabschnitt des Schwarzen Regen zwischen Zwiesel und Schnitzmühle. Dort steht die Ampel wegen des niedrigen Wasserstands und der warmen Wassertemperaturen schon seit dem 15. Juli auf Rot, bis auf einen einzigen Tag Ende Juli. Gewerbliche Boote durften also heuer noch fast gar nicht hier fahren.
- Zum Artikel: "Alarmierend niedrige Pegel: Mehr Schatten könnte Flüssen helfen"
Private Boote dürfen fahren
Die Ampel gilt im Landkreis Regen aber wiederum nicht für private Boote. Sie dürfen also fahren. Keine Ampel und damit auch kein Fahrverbot gibt es im Landkreis Regen für den Flussabschnitt zwischen Schnitzmühle und Blaibacher See.
Ampelregelung als Kompromiss
Die Ampelregelung ist nach einem jahrelangen Streit zwischen Fischern und Kanufahrern eingeführt worden. Hintergrund sind Verordnungen, die die beiden Landratsämter auf der Basis von Gutachten erstellt haben. Für gewerbliche Kanus gibt es in beiden Landkreisen ein Kontingent, also eine zahlenmäßige Beschränkung.
Kanufahren auf anderen Flüssen
Auf dem Regen bei Regensburg ist Kanu- und Kajakfahren sowie Stand-Up-Paddling weiterhin uneingeschränkt möglich. Auch auf anderen Flüssen in Niederbayern und der Oberpfalz kann laut den Wasserwirtschaftsämtern gepaddelt werden - zum Beispiel auf der Naab, der Ilz bei Passau oder der Rott.
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