Silvesterraketen sind für die einen Ausdruck von Freude und Neubeginn, für die anderen Ärgernis und Gefahr. Deshalb gibt es neben bayernweiten Vorgaben fürs Feuerwerk auch einzelne Verbote von Städten und Gemeinden. Denn Feuerwerk und Böller verursachen nicht nur Brände und teils schwere Verletzungen, sondern auch viel Feinstaub, Lärm und Müll. Grundsätzlich sind Silvestergeschosse deshalb rund um sogenannte Schutzobjekte untersagt, also in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen sowie Tankstellen.
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Lage in Kliniken besonders angespannt
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ruft dieses Jahr zu einem besonders verantwortungsvollen Umgang mit Böllern und Raketen auf. Sie geht davon aus, dass Krankenhäuser und Notaufnahmen in der Silvesternacht wieder so stark wie in den Jahren vor der Pandemie mit Feuerwerks-Verletzungen belastet würden. Doch dieses Jahr ist die Lage in den Kliniken wegen der hohen Anzahl von Atemwegserkrankungen besonders angespannt. Die Verletzungen durch Silvesterknaller sind eine zusätzliche Belastung. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sprach sich deshalb sogar für ein dauerhaftes Böllerverbot aus.
Auch der Landesbund für Vogelschutz fordert ein Verbot von privatem Feuerwerk, da für Wildtiere der Lärm und die Lichtreflexionen eine enorme Belastung seien. Außerdem wurde diskutiert, Böllerverbote aus Rücksicht auf kriegstraumatisierte Flüchtlinge zu erlassen. Doch dies war für keine Stadt offizieller Grund für Böller- und Raketenverbote.
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Feuerwerk- und Böllerverbote in vielen Innenstädten
Viele Städte mit historischer Altstadt haben Feuerwerks- und Böllerverbote erlassen - vor allem wegen der Gefahr, dass Gebäude in Brand gesetzt werden, aber auch wegen des hohen Verletzungsrisikos auf belebten Plätzen. Im Folgenden eine Auswahl an Städten, welche Regeln in den Kommunen gelten.
München
Für die Münchner Innenstadt gilt ein umfassendes Böllerverbot. Silvesterknaller und Böller der Kategorie F2 und höher dürfen innerhalb des Mittleren Rings nicht gezündet werden. Grundlage des Böllerverbots ist eine Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2019. In Teilen der Münchner Altstadt gilt zusätzlich ein Feuerwerksverbot, so dürfen rund um den Marienplatz keine Silvesterraketen gezündet werden. Erlaubt ist in diesem Bereich nur Pyrotechnik der Kategorie F1, also sogenanntes Tischfeuerwerk.
Ingolstadt
Ingolstadt hat für Silvester eine Allgemeinverfügung erlassen, die Feuerwerk in der Innenstadt verbietet. Bereits das Mitführen von Feuerwerkskörpern ist demnach unzulässig.
Rosenheim
In Rosenheim gilt ein Verbot von Feuerwerkskörpern überall da, wo brennbare Holzhütten aufgebaut wurden, also an den Christkindlmärkten.
Augsburg
In Augsburg gilt ein allgemeines Verbot von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik in Menschenansammlungen in öffentlichen Bereichen zu besonderen Anlässen, wie eben Silvester.
Nürnberg
In Teilen der Nürnberger Innenstadt und an der Kaiserburg gilt ein Verbot für Böller und Raketen.
Würzburg
In Würzburg sind in bestimmten Bereichen der Innenstadt Silvestergeschosse verboten: in der Domstraße, auf dem Sternplatz, am Vierröhrenbrunnen, auf der Alten Mainbrücke, in der Augustinerstraße und in der Glockengasse. In der Silvesternacht dürfen dort auch keine zerbrechlichen Gegenstände zum Beispiel aus Glas mitgebracht werden. Dieses Sicherheitskonzept hat die Stadt Würzburg bereits vor der Corona-Pandemie umgesetzt.
Aschaffenburg
In Aschaffenburg wurde kein spezielles Verbot für die Silvesternacht erlassen. Trotzdem dürfen in Teilen der Innenstadt keine Raketen und Böller gezündet werden. Die Verbotszonen richten sich nach der Sprengstoffverordnung. Demnach ist Feuerwerk etwa in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten.
Schweinfurt
In der Schweinfurter Innenstadt gilt auch für den kommenden Jahreswechsel ein Verbot von Feuerwerkskörpern. Grund dafür ist ein Einschlag von Feuerwerkskörpern im Schweinfurter Rathaus zum Jahreswechsel 2019/20. Das historische Rathaus stammt aus dem Jahr 1572 und zählt zu den bedeutendsten Renaissancegebäuden Süddeutschlands. Deshalb ist seit dem Vorfall das Anzünden von Böllern oder Raketen im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt an Silvester und Neujahr verboten – unabhängig von der Pandemie.
Bayreuth
In Teilen des historischen Zentrums dürfen keine Feuerwerke und Knallkörper abgeschossen werden.
Bamberg
In weiten Teilen der Bamberger Altstadt, auf der Altenburg sowie der ehemaligen Klosteranlage Michaelsberg wird es eine große Verbotszone für Böller und Feuerwerkskörper geben.
Regensburg
In Regensburg sind Feuerwerk und Böller in der Altstadt verboten. Die Steinerne Brücke wird für Fußgänger und Radfahrer komplett gesperrt werden.
Landshut
In Landshut sind Silvesterraketen und Knallkörper im Bereich der historischen Innenstadt – in der Altstadt und der Neustadt – tabu.
Straubing
In der historischen Innenstadt gilt ein Feuerwerks- und Böllerverbot.
Passau
In Passau besteht für den Kernbereich des Ensembles Altstadt und im Umfeld des Niederhauses eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Abbrennens von Böllern und Feuerwerk.
Landsberg
Kein Feuerwerks-Verbot gibt es zum Beispiel in Landsberg am Lech - die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger aber dennoch darum, auf Böller und Raketen zu verzichten – insbesondere in der Altstadt. Funkenflug oder brennende Teile von Raketen könnten historische Gebäude gefährden, so die Stadt: „Zum Bereich der Altstadt gehört auch das Gebiet unterhalb der Neuen Bergstraße. Von hier aus in das dicht bebaute Altstadtviertel abgefeuerte Feuerwerkskörper stellen eine große Gefahr dar.“
Feuerwerk in München (Symbolbild)
Kein Feuerwerk an bayerischen Schlössern
Die Bayerische Schlösserverwaltung verbietet Silvestergeschosse rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen. Alle Schlösser und Burgen sind am 31. Dezember und 1. Januar geschlossen. Einige Schlossplätze werden ganz gesperrt, sogar die Zufahrtswege, etwa zur Burg Trausnitz in Landshut und zur Burg Burghausen.
Wegen Trockenheit: Verbot im Berchtesgadener Land
Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat die Verwendung von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen an Silvester und Neujahr im oberen Bereich der Roßfeldstraße verboten. Der Grund für das Verbot ist die anhaltende Trockenheit sowie das Fehlen einer durchgehenden Schneedecke. In den vergangenen Jahren kam es im Bereich der Roßfeldstraße bereits zwei Mal zu großen Flächenbränden, die jeweils durch Feuerwerkskörper verursacht wurden. Die langen Zufahrtswege der Feuerwehren, fehlende Löschwasserversorgung sowie das teilweise steile Gelände machen die Brandbekämpfung in diesem Gebiet extrem schwierig und ist aufwendig.
Wie in den zurückliegenden Jahren ist auch in der Silvesternacht 2022/2023 damit zu rechnen, dass sehr viele Personen die Aussicht am Roßfeld nutzen, um von dort aus das Silvesterfeuerwerk über Salzburg zu bewundern und auch selbst Feuerwerke abzubrennen.
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