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Bei der inzwischen insolventen Großmetzgerei Sieber wurden krankheitserregende Listerien gefunden

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Sieber-Wurst-Pleite: Freistaat auf zwölf Millionen verklagt

Nach der Pleite der oberbayerischen Großmetzgerei Sieber verklagt der Insolvenzverwalter Josef Hingerl den Freistaat Bayern auf Schadensersatz in Millionenhöhe - wegen eines aus seiner Sicht unrechtmäßigen Produktionsverbots. Von Martin Breitkopf

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Nach der Pleite der oberbayerischen Großmetzgerei Sieber in Geretsried bei Wolfratshausen kommt es zu einem juristischen Nachspiel. Mehr als zwölf Millionen Euro Schadensersatz will Insolvenzverwalter Josef Hingerl vom Freistaat Bayern einklagen.

"Trotz aller Bedenken plattgemacht"

Dem Bayerischen Rundfunk bestätigte ein Vertreter der Kanzlei Hingerl in Wolfratshausen, dass die Klage an das Landgericht abgeschickt wurde. Laut der Nachrichtenagentur dpa hat das Gericht den Eingang bestätigt.

Innerhalb einer Woche habe der Freistaat Bayern die Großmetzgerei Sieber "trotz aller Bedenken plattgemacht", so der Vorwurf in der Millionenklage. Laut Insolvenzverwalter Josef Hingerl sei das verhängte Produktionsverbot unrechtmäßig gewesen.

Hingerl wirft Behörden Schlamperei vor

Insolvenzverwalter und Geschäftsführung bezichtigen die verantwortlichen Behörden der Schlamperei. So hätten durch amtliche Anordnung auch 120 Tonnen definitiv listerienfreie Wurstwaren vernichtet werden müssen.

Vor fast zwei Jahren hatten behördliche Kontrolleure in der Großmetzgerei Sieber in Geretsried extrem überhöhte Listerienwerte gefunden. Wochen später musste der Betrieb auf Anordnung des Freistaates Bayern schließen.

Aus Sicht des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums sind die Schadensersatzansprüche von Sieber gegen den Freistaat Bayern unbegründet. Die Maßnahmen seien zum Schutz der Verbraucher ergriffen worden, so ein Ministeriumssprecher. Der Skandal wird in Verbindung mit mehreren Todesfällen nach dem Verzehr von listerienverseuchten Produkten gebracht.

Wer trägt Kosten für Prozess?

Das Gericht müsse nun zunächst über die beantragte Prozesskostenhilfe entscheiden, sagte ein Sprecher. Denn für das Verfahren sind Kosten im sechsstelligen Bereich zu erbringen, die nach früheren Aussagen von Hingerl aus der Insolvenzmasse nicht zu leisten sind.