Der Sachverständige für Schusswaffen hatte sich nach der Tat den Tatort angesehen und auch Gegenstände und Waffen aus der Wohnung untersucht. Demnach hatte der Angeklagte aus seiner Waffe elf Schüsse abgefeuert, sieben Mal wurde der später getötete Polizeibeamte getroffen. Neben Streifschüssen wurden Kugeln in der Schutzweste des SEK-Beamten sichergestellt. Unter anderem wurde ein Stecker des Funkgeräts getroffen, so der Gutachter.
Elf Schüsse in zwei Sekunden
In der Verhandlung hatte bereits ein Mediziner ausgesagt, dass eine Kugel den Beamten trotz angelegter Schutzweste tödlich getroffen hatte. Die elf Schüsse könne ein guter Schütze innerhalb von zwei Sekunden aus der Tatwaffe abfeuern, so der LKA-Sachverständige heute: „Ein ungeübter Schütze feuert die elf Schüsse in vier Sekunden ab“. Die Tatwaffe habe keinerlei Defekte gehabt, so der Gutachter. Ob der Angeklagte eine Schutzweste vor oder nach der Schussabgabe angezogen hat, könne man heute nicht mehr zweifelsfrei feststellen. In dem Mordprozess gegen den sogenannten Reichsbürger von Georgensgmünd soll in der kommenden Woche das Urteil fallen.