Vor Gericht hatte der Mann eine Teilschuld am Tod der 46-Jährigen eingeräumt. Er hatte keinen Notarzt gerufen, obwohl die schweren Verletzungen der Frau offensichtlich waren.
Gerichtsvollzieherin entdeckte die Leiche
Die Leiche der Frau war nur durch Zufall gefunden worden. Eine Gerichtsvollzieherin wollte die Wohnung des Angeklagten räumen lassen. Dabei stieß sie nicht nur auf völlig vermüllte Räume, sondern auch auf die Leiche der Frau, die auf einer Matratze am Boden lag.
Waren die Praktiken einvernehmlich?
Ursprünglich war der Mann wegen Vergewaltigung mit Todesfolge angeklagt. Davon ist die Staatsanwaltschaft jedoch abgerückt. Stattdessen lautet der Vorwurf nun fahrlässige Tötung. Grund dafür ist, dass im Prozess nicht abschließend geklärt werden konnte, ob die durchgeführten sexuellen Praktiken, die später zum Tod der Frau führten, in beiderseitigem Einvernehmen geschahen.