Die Schülerinnen und Schüler des Abschlussjahrgangs 2023 in Bayern erhalten erneut eine verlängerte Prüfungszeit. Pro Stunde regulärer Prüfungsdauer komme auch heuer ein zehnminütiger Corona-Zeitaufschlag hinzu, teilte das Kultusministerium am Sonntag in München mit. Insgesamt könne die Dauer der Prüfung um maximal 30 Minuten verlängert werden.
Piazolo: Corona-bedingte Nachteile vermeiden
Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) begründete die Entscheidung damit, dass die Prüfungsvorbereitung "bekanntlich nicht erst im Abschlussjahr beginnt" und der Schulalltag im vergangenen Schuljahr noch deutlich von Corona-Maßnahmen geprägt gewesen sei. Die Abschlussprüfungen würden dieses Jahr wieder wie vor der Pandemie ablaufen, das bedeutet: ohne verpflichtende Hygienevorgaben.
Piazolo sagte, man wolle mit der Regelung auch in diesem Jahr "Nachteile für unsere Absolventinnen und Absolventen vermeiden". Nicht nur im Vergleich zu Zeiten vor der Pandemie, "sondern im Sinne der Chancengleichheit auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern". Auch seien in diesem Schuljahr vor Schuljahresstart in den Lehrplänen aller Jahrgangsstufen Schwerpunkte gesetzt worden. In den Abschlussklassen wurden erneut nicht-prüfungsrelevante Inhalte gekennzeichnet.
Rheinland-Pfalz verzichtet auf Anpassungen
Damit erleichtern 14 von 16 Bundesländern nochmals die Prüfungsmodalitäten für Schüler und Schülerinnen an Haupt-, Real-, Gesamt- und Berufsschulen sowie Gymnasien. Lediglich Rheinland-Pfalz hat einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) zufolge dagegen entschieden, die Prüfungen wie vor der Pandemie vorzunehmen. Im hessischen Kultusministerium gebe es noch keine finale Entscheidung, ob die Prüfungen auch in diesem Jahr angepasst werden sollen.
Zum letzten Mal Erleichterungen möglich
Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz haben die Landesregierungen in diesem Jahr zum letzten Mal die Möglichkeit, Erleichterungen in Umfang und Prüfungsdauer zu erlassen, um die Unterrichtsausfälle während der Corona-Pandemie auszugleichen. Dabei hatten die Bundesländer die Option, eine größere Auswahl an Prüfungsaufgaben zu bieten, Prüfungsthemen vorab einzugrenzen beziehungsweise bis zu 30 Minuten zusätzliche Prüfungszeit zu geben. Die Entscheidung, ob und welche der Möglichkeiten genutzt werden, liegt bei den Ländern.
Mit Informationen von EPD und AFP.
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