Heute muss sich das Oberlandesgericht (OLG) mit Fragen wie dem Abstellen von Kinderwagen und der Veranstaltung von Flohmärkten befassen. Denn: Auch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Dezember beschäftigt das Münchner Eltern-Kind-Zentrum "Elki" noch immer die Justiz.
Kinderlärm stört Hausbewohner
Im Dezember war die Freude groß beim Eltern-Kind-Zentrum in Schwabing. Der BGH hatte entschieden, dass der Familien-Treff bleiben darf. Die darüber wohnenden Rentner müssen die Einrichtung hinnehmen - auch wenn im Erdgeschoss an sich nur ein Laden vorgesehen war. Das entschied das Gericht in letzter Instanz.
Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft
Geöffnet ist das Zentrum montags bis freitags zwischen 9.00 und 18.00 Uhr. Vormittags findet ein "Mini-Kindergarten" für Kinder im Alter zwischen 18 und 36 Monaten statt. Nachmittags veranstaltet das "Elki" ein "offenes Spielzimmer" für Kinder und Familienangehörige mit Kaffee und Kuchen sowie Spielecke. Immer wieder finden auch Kinderfeiern, Faschingsfeiern, Flohmärkte und Vorträge statt. Da kann es schon mal ein bisschen lauter werden. Trotzdem: Gerettet hat das "Elki" eine Gesetzesvorschrift, die Kinderlärm privilegiert - als "klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft".
Streit um abgestellte Kinderwagen
Denn nach Paragraf 22 Bundesimmissionsschutzgesetz sind Geräusche durch Kitas, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen in der Regel "keine schädliche Umwelteinwirkung". Vor dem OLG geht es nun um die noch offenen Detailfragen - inwiefern abgestellte Kinderwagen und Fahrräder stören. Ein baulicher Lärmschutz steht ebenfalls im Raum.
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