Nachdem ein 21-Jähriger am Samstagabend bei einem Bestattungsunternehmen im Landkreis Main-Spessart angerufen und den "Scherzanruf" für seinen Social-Media-Account gefilmt hat, ermittelt nun die Polizei gegen ihn. Die Beamten prüfen zudem, ob er die Kosten des Einsatzes tragen muss, so die Polizei in einer Pressemitteilung.
Polizei berechnet Höhe der Einsatzkosten noch
"Wie hoch die Summe am Ende ist, ist schwer zu sagen und kommt immer auf den Einzelfall an – aber bei solchen Vortäuschungen einer Straftat liegen die Kosten nicht selten im vierstelligen Bereich", sagte ein Polizeisprecher. Für die Berechnung sei relevant, wie viele Beamte im Einsatz waren und wie lange dieser gedauert hat. Sobald eine konkrete Summe festgelegt wurde, prüft die Polizei noch, ob die Kosten verhältnismäßig sind und der Verursacher sie selbst tragen kann. Die Polizei rechnet damit, dass eine Entscheidung hierzu in der kommenden Woche fallen könnte.
Angeblicher Mord an Ehemann und Geliebter
Am Samstagabend hatte ein Bestattungsunternehmen aus dem Raum Main-Spessart die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken in Würzburg wegen eines ominösen Anrufs verständigt: Jemand habe mit verstellter Frauenstimme und unterdrückter Telefonnummer angerufen und für den Folgetag die Abholung von zwei verstorbenen Personen beauftragt.
Hierbei würde es sich angeblich um ihren Ehemann und seine Geliebte handeln – die vermeintliche Anruferin hätte die beiden soeben vergiftet. Im Anschluss wurde das Telefongespräch beendet.
Anruf gefilmt und auf Social-Media veröffentlicht
Die Polizei konnte den Anrufer bereits nach kurzer Zeit ermitteln: Es handelte sich um einen 21-jährigen Mann aus Würzburg, der den Anruf für seinen Social-Media-Account gefilmt und auch direkt dort veröffentlicht hatte.
Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat und der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten. Zudem prüfte das Polizeipräsidium Unterfranken, ob dem jungen Mann die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden können. Die Polizei betont in ihrer Mitteilung, dass jeder, der aus Spaß den Notruf wähle oder eine Straftat vortäusche, mit straf- und auch zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen müsse.
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