Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
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"Risiko": Lauterbach kritisiert Bayerns Corona-Lockerung

Ende Januar fallen die letzten bayerischen Corona-Schutzmaßnahmen weg: die Maskenpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und für Beschäftigte in Arztpraxen. Kritik kommt von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, Amtskollege Holetschek hält dagegen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat kein Verständnis für die nächste Corona-Lockerung im Freistaat: Der SPD-Politiker kritisierte via Twitter die Ankündigung seines bayerischen Amtskollegen Klaus Holetschek (CSU), Ende Januar die letzten landesrechtlichen Maskenpflichten auslaufen zu lassen. "In Bayern kann es jetzt passieren, dass ein infizierter asymptomatischer Arzt viele alte oder chronisch kranke Patienten infiziert. Weil er keine Maske trägt", warnte Lauterbach. "Für dieses Risiko sind die Fallzahlen im Moment noch zu hoch."

Holetscheks Antwort ließ nicht lange auf sich warten. "Wir setzen in Bayern eben mehr auf Eigenverantwortung statt auf Vorschriften", betonte er. "Deshalb sollten auch die Einrichtungen mit ihrer Sachkompetenz selbst entscheiden, wo Masken weiterhin getragen werden müssen - in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen." Holetschek und Lauterbach streiten seit Monaten immer wieder öffentlich über den Corona-Kurs des Freistaats.

Holetschek setzt auf Eigenverantwortung

Der bayerische Gesundheitsminister hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass im Freistaat "mit Ablauf des 31. Januar die landesrechtlichen Maskenpflichten fallen". Zwar werde das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfohlen. "Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein." Denn Corona-Entwicklung sei erfreulich. Das zeige, dass Eigenverantwortung funktioniere. "Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt", betonte der Minister.

Damit hebt Bayern in seiner Corona-Verordnung die letzten Schutzmaßnahmen auf. Bestehen bleiben nur noch landesrechtliche Ausnahmen von den bundesweiten Testpflichten in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes schreibt darüber hinaus bis 7. April FFP2-Maskenpflichten in Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen vor.

Holetschek forderte den Bundesminister auf, diese Maßnahmen vorzeitig auszusetzen. Ein "geeigneter Zeitpunkt" wäre nach Meinung des CSU-Politikers der 2. Februar. Für dieses Datum ist das Ende der FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr von Bus und Bahn angekündigt. Zudem soll an dem Tag die Corona-Arbeitschutzverordnung wegfallen.

Debatte über Ende der bundesweiten Maskenpflicht

Lauterbach hatte eine Ende der Corona-Maskenpflicht auch im Gesundheitswesen Anfang der Woche abgelehnt. Im TV-Sender Welt verwies er darauf, dass sich ältere Menschen in einem Wartezimmer infizieren könnten, weil dort Aerosole seien. Es gelte, besonders vulnerable Menschen gut zu schützen. Daher bleibe es bei der Maskenpflicht in Praxen und Kliniken. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor einer Aufhebung. Wer jetzt die Hygieneschutzmaßnahmen in der Alten- und Krankenpflege abschaffen wolle, dürfe die Fakten zu Corona nicht ignorieren, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch dem epd - und verwies auf die hohe Zahl von Corona-Toten.

Anderer Meinung ist der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. "Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun", sagte er kürzlich der "Welt". Über das Tragen einer Maske sollten deshalb die Praxen unter Berücksichtigung von Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) selbst entscheiden können. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft plädierte für ein vorzeitiges Ende der Corona-Maßnahmen in medizinischen Einrichtungen. "Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden", sagte Vorstandschef Gerald Gaß der "Rheinischen Post". "Wir haben die Pandemie fast überstanden."

Mit Informationen von dpa und epd.

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