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Hubschrauberlandeplatz

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Retzbach: Noch keine Entscheidung zu Hubschrauberlandeplatz

Das Genehmigungsverfahren für einen umstrittenen privaten Hubschrauberlandeplatz im Zellinger Ortsteil Retzbach liegt derzeit auf Eis. Der Mann, der das Projekt angestoßen hat, hat beim Luftamt Nordbayern um Aufschub gebeten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Einzig und allein zuständig für die Genehmigung ist das Luftamt Nordbayern, angesiedelt bei der Regierung von Mittelfranken. Der Antragsteller habe die Behörde um Aufschub für ihre Entscheidung gebeten, teilt Pressesprecherin Karin Christ von der Regierung auf Anfrage des BR mit. Damit das Luftamt Nordbayern positiv entscheide, müsste der Antragsteller die von ihm angekündigten neuen Unterlagen vorlegen.

Autofahrer könnten abgelenkt werden

Die Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Main-Spessart hat aus Verkehrssicherheitsgründen das Vorhaben abgelehnt. Es sieht eine Gefahr darin, dass Autofahrer auf der B27 abgelenkt werden durch Starts und Landungen des Hubschraubers. Um eine Erlaubnis für den Bau eines Hubschrauberlandeplatzes zu erhalten, müsste der Antragsteller die bisherige Fachmeinung zur befürchteten Straßenverkehrsgefährdung entkräften. Die Vorlage der Stellungnahme durch den Antragsteller sei, wie die luftrechtliche Entscheidung, nicht an eine Frist gebunden, so die Pressesprecherin der Regierung.

Hintergrund:

Eine Bürgerinitiative hat etwa 600 Unterschriften gegen den privaten Hubschrauberlandeplatz eingereicht. Der Geschäftsmann will von seiner Wohngemeinde aus mit einem Klein-Hubschrauber starten und landen, umso schneller bei einem seiner Schnellrestaurants zu sein. In den Antragsunterlagen ist die Rede von insgesamt 40 Flugbewegungen im Jahr.