Der Münchner Flughafen ist für Reisende ein wichtiges Sprungbrett in den Sommerurlaub: Mallorca, Griechenland, die Türkei sind beliebte Ziele. Etwa 40.000 Flugzeuge sollen in den Sommerferien abheben - wenn nicht das Chaos der vergangenen Wochen wäre: lange Schlangen, verlorene oder liegengebliebene Koffer. Jetzt verspricht der Leiter des Lufthansa-Drehkreuzes, Stefan Kreuzpaintner, in der Augsburger Allgemeinen: "In diesem Sommer können 99 Prozent aller Lufthansa Group-Ferienflüge und 95 Prozent des gesamten Flugprogramms stattfinden."
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Ist auf Lufthansa und Co also wieder Verlass? Was tun, wenn es doch nicht läuft, weil etwa gestreikt wird? Reiserechtsexperte Kay Rodegra rät im BR24live zur Gelassenheit. Er selbst habe kürzlich am Flughafen dreieinhalb Stunden auf seinen Koffer gewartet.
Lange Schlange: Was tun, wenn man den Flug verpasst?
Besonders groß ist die Befürchtung der Passagiere, sie könnten ihren Flug verpassen, weil Schlange und die Wartezeit einfach zu lang sind. Rodegra sagt, dass sich Kunden bei der Fluggesellschaft erkundigen sollten, wann sie denn da sein müssen, um nichts zu verpassen.
Um auch lange Wartezeiten nachzuweisen, sollten Reisende kleine Videos von der Warteschlange drehen - und dabei auch die Uhrzeit ins Bild nehmen. Daneben sei es ratsam, andere Wartende anzusprechen und um ihre Namen zu bitten. Nachweisbarkeit sei wichtig, um Haftungsansprüche gegenüber der Airline geltend zu machen, wenn es bei der Kofferabgabe zu Problemen komme. Bei der Sicherheitskontrolle sei die Airline raus. Da müssten sich Kunden dann an den Betreiber der Sicherheitskontrollen wenden.
Was tun, wenn Gepäck ganz verloren geht?
"Die Gepäckproblematik ist ein riesen Problem diesen Sommer. Weltweit gehen jedes Jahr 20 bis 30 Millionen Gepäckstücke verloren", sagt Rodegra. Ein Großteil des Gepäcks tauche aber wieder auf. Der Experte rät zu einer sofortigen Verlustanzeige beim Fundbüro oder direkt bei der Airline, damit weltweit nach dem Koffer gesucht werden kann. "Es ist sehr wichtig, den Kofferschnipsel ganz sorgfältig aufzubewahren. Der ist nämlich der Nachweis dafür, dass man den Koffer überhaupt aufgegeben hat", erklärt Rodegra.
Sollte der Koffer mehrere Tage nicht auftauchen, könnten sich Kunden vor Ort auch Kleidung und Hygieneartikel besorgen - wenn auch "zurückhaltend", betont der Experte. Belege sollten unbedingt aufbewahrt werden, um sie später bei der Airline oder dem Reiseveranstalter einzureichen.
Urlaubs-Stornierung wegen Corona möglich?
Auch in den Sommerferien kann es passieren, dass man kurz vor Reisestart an Corona erkrankt. Die Reise muss dann storniert werden - und das sei immer teuer, sagt Kay Rodegra. Ein Rettungsanker sei die Reiserücktrittskostenversicherung. Allerdings empfiehlt der Experte: "Unbedingt das Kleingedruckte lesen." Denn nicht jede Reiserücktrittskostenversicherung beinhalte automatisch das Corona-Risiko.
Sollte jemand vor Ort am Urlaubsort erkranken, gibt es auch die sogenannte Reiseabbruchversicherung. Diese sei in der Reiserücktrittskostenversicherung enthalten - allerdings auch nicht immer. "Wenn man den Urlaub abbrechen muss, weil man unter Quarantäne gestellt wird, dann greift diese Reiseabbruchversicherung und übernimmt auch Kosten für die geänderte Rückreise", so Rodegra.
Corona und Reisechaos: Gibt es noch freie Plätze bei einem späteren Rückflug?
Immer wieder wurden zuletzt Flüge storniert. Findet sich also überhaupt noch ein freier Platz, wenn man wegen Corona-Quarantäne erst später als geplant nach Hause reisen kann? Der Experte beruhigt, dass es hier und da immer noch freie Plätze gibt: "Nicht alle Flieger sind überbucht."
Welche Entschädigung bekommt man, wenn der Flug wegen eines Streiks storniert wird?
Wenn gestreikt wird, besteht grundsätzlich der Anspruch auf einen Ersatzflug. Das sei Teil des EU-Fluggastrechts, erklärt Kay Rodegra. Es sei wichtig hier die betroffene Airline anzufragen: "Wenn diese schweigt oder sich weigert, dann kann man auch über eine andere Airline selbst einen Flug buchen und die Kosten in Rechnung stellen." Pauschaltouristen müssten sich dann an den Reiseveranstalter wenden, wenn der Flug in einem Reisevertrag enthalten sei.
Der Flug wird aufgrund einer Stornierung umgebucht: Welche Rechte haben Kunden dann?
"Wenn die Airline sagt, ein Flug wurde gestrichen, aber ihr könnt morgen in der Früh fliegen, dann greifen auch die EU-Fluggastrechte", so Kay Rodegra. Dem Experten zufolge muss dann die Fluggesellschaft kostenfrei Mahlzeiten, ein Hotel anbieten - und auch den Transfer dorthin: "Wenn ein Flug annulliert wird, erheblich verspätet oder überbucht ist, dann muss die Fluggesellschaft mich auch über die EU-Fluggastrechte informieren - mittels eines schriftlichen Faltblattes." Laut dem Experten hängen an den Flughäfen Plakate aus, die auf diese Rechte hinweisen.
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