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Angeklagter im Reichsbürgerprozess

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"Reichsbürger" von Georgensgmünd: Verteidigung legt Revision ein

"Reichsbürger" von Georgensgmünd: Verteidigung legt Revision ein

Im Fall des wegen Mordes verurteilten sogenannten Reichsbürgers Wolfgang P. aus Georgensgmünd sieht die Verteidigung erhebliche Verfahrensfehler. Sie hat Revision eingelegt – ebenso wie die Staatsanwaltschaft.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Beim Landgericht Nürnberg-Fürth sind Revisionsbegründungen von den beiden Verteidigern eingegangen, bestätigte Gerichtssprecher Friedrich Weitner dem Bayerischen Rundfunk. Unter anderem rügt die Verteidigung des im Herbst verurteilten sogenannten Reichsbürgers Verfahrensfehler.

Seine Anwältin Susanne Koller sprach im Interview mit dem BR von gleich mehreren Versäumnissen. So seien die Öffentlichkeit und Medienvertreter bei einem Ortstermin in Georgensgmünd ausgeschlossen gewesen, auch seien gestellte Beweisanträge nicht umfassend behandelt worden. Nach Ansicht von Koller hätte es bei dem Ortstermin in der Wohnung von Wolfgang P. ausreichend Platz gegeben, um zumindest einige wenige Medienvertreter zuzulassen.


Justizsprecher: Zutritt nicht gestattet

Nach Angaben von Gerichtssprecher Weitner war der Zugang zu dem Haus limitiert gewesen, weil der Augenscheintermin durch fremde Lichtquellen nicht gefährdet werden sollte. Außerdem habe das Haus zu diesem Zeitpunkt unter Zwangsverwaltung gestanden: "Der Hausrechtsinhaber hat den Zutritt zum Gebäude nicht gestattet".

Auch die Staatsanwaltschaft habe ihre Revision begründet und eingereicht, so eine Sprecherin der Anklagebehörde. Sie will erreichen, dass auch die besondere Schwere der Schuld von Wolfgang P. festgestellt wird. Die Revisionsbegründungen werden zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe weitergeleitet. Die Richter haben dann zu entscheiden, ob die Revision zugelassen wird. Sollte der Senat Verfahrensfehler sehen, könnte das Verfahren auch neu aufgerollt werden.


SEK-Beamten tödlich verletzt

"Reichsbürger" Wolfgang P. war im Oktober unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Eine besondere Schwere der Schuld, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, sah die Kammer nicht. Wolfgang P. hatte bei einem SEK-Einsatz in seiner Wohnung einen Polizeibeamten tödlich getroffen und weitere verletzt. Das Gericht ging davon aus, dass er mit dem Einsatz gerechnet hatte und die Schüsse gezielt auf die eingesetzten Beamten abfeuerte.