Man könne nicht von einem psychisch kranken Menschen sprechen, sagte der Sachverständige Dr. Michael Wörthmüller. Es seien keinerlei Persönlichkeitsstörungen, Wahnerkrankungen oder organische Krankheiten feststellbar. Der Sachverständige habe Wolfgang P. so erlebt, dass er die Ungewöhnlichkeit seines Denkens reflektieren und diskutieren kann. Das Gedankengut, welches Wolfgang P. habe, hätten auch viele andere Menschen und das seien nicht wenige, so der Gutachter.
Angeklagter ist voll schuldfähig
Es gebe viele Besonderheiten bei dem Angeklagten zu erwähnen, "aber auch wenn es verwunderlich wirken kann, es ist keine psychiatrische Krankheit". Eine volle oder auch teilweise Schuldunfähigkeit konnte nicht festgestellt werden. Derzeit werden weitere Zeugen in dem Mordprozess gehört, ein Urteil soll Anfang kommender Woche fallen.