Ein leitender SEK-Beamter sagte aus, wie der Einsatz in Georgensgmünd im vergangenen Oktober abgelaufen war. Demnach habe die Polizei Roth das SEK hinzugezogen, weil bei dem "Reichsbürger" Waffen eingezogen werden sollten. Danach habe es eine Einsatzplanung gegeben und man habe das Datum und die Uhrzeit für den Einsatz festgelegt.
Vor Gericht nur beschränkte Aussagegehmigung
Genaue Details, warum das SEK in welcher Form den Einsatz durchführte, durfte der Beamte nicht aussagen. Das Polizeipräsidium Mittelfranken hatte als zuständige Dienststelle den SEK-Beamten für die Aussagen vor Gericht nur eine beschränkte Aussagegenehmigung erteilt. Als ein SEK-Beamter den Einsatz schilderte und die Verhaftung des Angeklagten darlegte, schüttelte Wolfgang P. immer wieder mit dem Kopf. Der Beamte sagte, dass der Angeklagte "passiven Widerstand“ geleistet hatte. Demnach waren die Hände des Mannes nicht zu sehen und deswegen wurde er, nachdem er sich ergeben hatte, zu Boden gebracht. Nach dieser Aussage richtete sich der Angeklagte auf und sagte deutlich: "Der Mann Wolfgang stellt den Antrag, dass der Zeuge vereidigt wird“.
Sommerpause bis Mitte September
Das Gericht lehnte später allerdings eine Vereidigung des Beamten ab. Die Verteidigung machte heute nochmals deutlich, dass der Polizeieinsatz völlig überzogen und unangemessen war. "Der getötete Polizeibeamte könnte noch leben“, wenn der Einsatz anders abgelaufen wäre, so die Verteidigerin des Angeklagten in einer Stellungnahme an die Medienvertreter. Das Verfahren gegen Wolfgang P. wird am 14. September fortgesetzt.