In dem Schreiben bezeichnete sich der Angeklagte selbst als "freier Mensch", der das Verfahren gegen ihn als öffentliche Vernehmung ansehe, bis bewiesen sei, dass das Gericht "ein Staatsgericht" sei und über Menschen verhandeln dürfe. Weiter heißt es darin wörtlich, er habe nie die Absicht gehabt "jemanden zu verletzen".
Schreiben bleibt unkommentiert
Den Angehörigen des getöteten SEK-Beamten stehe er "jederzeit Auge in Auge zur Verfügung", so P.s Worte in der Erklärung. Die Verteidigung kommentierte das Schreiben, in dem Wörter wie "Gericht" offenbar in eckige Klammern gesetzt sind, mit keiner Silbe. Auch Richter und Staatsanwaltschaft gingen nicht näher darauf ein.
Verteidigung stellt weitere Beweisanträge
Die Verteidigung stellte am Mittwochvormittag (04.10.17) außerdem weitere Beweisanträge: So soll etwa ein Handyvideo beweisen, dass der SEK-Beamte, der bei dem Einsatz in Georgensgmünd tödlich verletzt wurde, nicht sofort medizinisch behandelt und von seinen Kollegen grob angefasst wurde. Außerdem will die Verteidigung nachweisen, dass es für den Einsatz vom Oktober vergangenen Jahres keine Rechtsgrundlage gab. Am Nachmittag wird der Prozess mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.
32-jähriger Polizist stirbt
Der inzwischen 50-jährige Angeklagte muss sich unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Im Oktober 2016 hatten Polizisten des SEK das Wohnhaus des Angeklagten gestürmt, um seine Waffen zu beschlagnahmen, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt. Wolfgang P. hatte eine schusssichere Weste getragen und sich schwer bewaffnet in seiner Wohnung verschanzt. Durch die teilverglaste Tür habe er dann elf Schüsse abgefeuert, so die Staatsanwaltschaft. Ein 32 Jahre alter Beamter war getroffen worden und einen Tag später im Krankenhaus gestorben. Drei weitere Beamten waren beim Einsatz zum Teil schwer verletzt worden.