Der Verfassungsausschuss im bayerischen Landtag hat die Eingabe von Franz Gebhart aus Unterfranken zurückgewiesen. Gebhart kritisierte, dass zu wenige Unterfranken im Landtag vertreten seien. Seine Kritik galt den Ausgleichs- und Überhangsmandaten.
Regionalproporz: Verfassungsausschuss weist Beschwerde zurück
Der Verfassungsausschuss im bayerischen Landtag hat die Eingabe von Franz Gebhart aus Unterfranken zurückgewiesen. Gebhart kritisierte, dass zu wenige Unterfranken im Landtag vertreten seien. Seine Kritik galt den Ausgleichs- und Überhangsmandaten.
Der 75-jährige Gebhart aus dem unterfränkischen Bad Brückenau (Landkreis Bad Kissingen) ist der Ansicht, dass nach der letzten Landtagswahl im Herbst zu wenige Unterfranken in den Landtag eingezogen sind. Seinen Berechnungen nach falle eine Stimme aus Mittelfranken stärker ins Gewicht als eine aus Unterfranken. Grund dafür sei das bayerische Wahlrecht - vor allem die Ausgleichs- und Überhangmandate.
Regierungsparteien: Diskussion um den Regionalproporz ist nicht neu
Die Grünen und die SPD im Landtag teilten die grundsätzliche Kritik des Unterfranken. So sprach Toni Schuberl (Bündnis 90/Die Grünen), von einem "wunden Punkt" im Wahlrecht. CSU und Freie Wähler betonten, die Diskussion um den Regionalproporz sei nicht neu. Grüne und SPD wollen das Problem auch weiterhin thematisieren.
Ausschuss gegen Änderung der Verfassung
Eine Lösung des Problems wäre allerdings nur mit einer Änderung der Verfassung möglich. Die Eingabe von Franz Gebhart aus Unterfranken wurde deshalb letztendlich abgelehnt.