Regensburgs OB Joachim Wolbergs bleibt weiterhin suspendiert. Das teilte die Landesanwaltschaft mit. Das schließe den teilweisen Einbehalt seiner Bezüge ein. Aus Sicht der Disziplinarbehörde sind alle Voraussetzungen für eine Suspendierung gegeben. Zu diesem Schluss sei man nach einer Prüfung der jüngsten Gerichtsbeschlüsse und der Ermittlungsunterlagen sowie einer Anhörung von Wolbergs gekommen, heißt es in einer Mitteilung.
Vorteilsgewährung ändert nichts an Suspendierung
Die Entscheidung des Regensburger Landgerichts vom März habe nichts an den Gründen für die Suspendierung geändert. Das Landgericht hatte verkündet, dass Wolbergs sowie drei weiteren Beschuldigten wegen Vorteilsannahme und -gewährung der Prozess gemacht wird. Den Vorwurf der Bestechlichkeit ließ es fallen und hob die Haftbefehle auf.
Die Landesanwaltschaft betont, es handle sich um eine Ermessensentscheidung. Die Behörde habe sowohl Wolbergs' Interesse am Verbleib im Amt berücksichtigt, als auch die Tatsache, dass er ein demokratisch gewählter Beamter sei. Es sei aber zu befürchten, dass "das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg und das Ansehen der Stadt Regensburg weiter beschädigt würden, wenn der kommunale Wahlbeamte derzeit in das Amt zurückkehren würde. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass das Landgericht Regensburg die Anklage zugelassen hat und der kommunale Wahlbeamte sich einer zeitaufwendigen Hauptverhandlung wird stellen müssen. Es ist daher davon auszugehen, dass der kommunale Wahlbeamte derzeit nicht das Ansehen und die Autorität hat, die für die Ausübung des Amtes als Oberbürgermeister der Stadt Regensburg notwendig sind."
Landesanwaltschaft prüft Entscheidung regelmäßig
Wolbergs kann vor dem Verwaltungsgericht einen Antrag gegen die Suspendierung stellen. Unabhängig davon muss die Landesanwaltschaft ihre Entscheidung selbst regelmäßig überprüfen. Wolbergs' Verteidiger hatte sich bereits in der Vergangenheit für eine Aufhebung der Maßnahme stark gemacht. Die heutige Entscheidung wollte er auf BR-Anfrage nicht kommentieren.
Der Vorteilsannahme beschuldigt
Joachim Wolbergs werden unter anderem mehr als 20 Fälle der Vorteilsannahme zur Last gelegt. Der Prozess gegen ihn beginnt voraussichtlich im Herbst. Das Regensburger Landgericht geht nach eigenen Angaben von einem langen Prozess mit zahlreichen Verhandlungstagen aus. Zuletzt stand die Zahl von 70 Prozesstagen im Raum. Im Kern geht es in dem Verfahren um Zugeständnisse, die Wolbergs einem Bauträger gemacht haben soll, weil dieser im großen Stil über Strohmänner an Wolbergs' SPD-Ortsverein gespendet haben soll. Wolbergs werden daher auch Vergehen gegen das Parteiengesetz vorgeworfen. In der Vergangenheit beteuerte er stets seine Unschuld.