Bildrechte: Bistum Regensburg

Rudolf Voderholzer, Bischof von Regensburg, und Hans-Martin Weiss, Regionalbischof im Kirchenkreis Regensburg

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Regensburger Bischöfe positionieren sich gemeinsam fürs Kreuz

Regensburgs Bischöfe machen gemeinsame Sache. Der katholische Bischof Rudolf Voderholzer und der evangelisch-lutherische Regionalbischof Hans-Martin Weiss positionieren sich in der Debatte gemeinsam für das Kreuz im öffentlichen Raum.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

In einer veröffentlichten ökumenischen Stellungnahme begrüßten der katholische Bischof Rudolf Voderholzer und der evangelisch-lutherische Regionalbischof Hans-Martin Weiss die Präsenz des Kreuzes im öffentlichen Raum, gerade auch dort, wo politische oder administrative Verantwortung für das Gemeinwesen wahrgenommen werde. Das betonen sie in einer ökumenischen Stellungnahme. 

Das Anbringen allein reicht nicht

"Dass es mit dem Anbringen von Kreuzen alleine nicht getan ist, wird niemand bestreiten", heißt es darin. Es sei aber auch nicht richtig, "dieser symbolischen Selbstvergewisserung der eigenen Grundlagen nur unlautere Motive zu unterstellen", etwa die Instrumentalisierung zu Wahlkampfzwecken. "Wer sich auf das Kreuz beruft und unter das Kreuz stellt, wird sich auch an seinem Anspruch messen lassen", heißt es in dem Text. 

Kreuz erinnert an Verantwortung

Jeder Politikerin und jedem Politiker gebühre Dank für das öffentliche Bekenntnis zum "vorpolitischen Fundament der staatsbildenden Grundwerte". Historisch und sachlich sei dies "in unserer bayerischen Heimat die christliche Religion". Das Kreuz bewahre den Staat vor der Versuchung, sich totalitär des Menschen zu bemächtigen. Es erinnere alle Frauen und Männer im Staatsdienst an ihre Verantwortung, der Würde und Freiheit der Menschen zu dienen.

Söders Beschluss

Die bayerische Staatsregierung hatte in ihrer Kabinettssitzung am 24. April die allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats geändert. Demnach muss ab 1. Juni im Eingangsbereich aller staatlichen Dienstgebäude als Ausdruck der "geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns" deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung angebracht werden. Diese Anordnung hat für teils scharfe Kritik von verschiedenen Juristen, Parteien und Kirchenvertretern gesorgt - es gab vereinzelt aber auch Zustimmung für den Beschluss.