CSU-Innenexperte Florian Herrmann sieht in dem reformierten Polizeiaufgabengesetz einen gelungenen Spagat zwischen den Datenschutzansprüchen der Bürger und den Sicherheitsaufgaben des Staates.
"Es geht darum, die Befugnisse der Polizei zu modernisieren: für neue Bedrohungslagen, für neue Bedrohungsszenarien - Stichwort Terrorismus, Stichwort Cybercrime. Dort wo Straftäter nur noch digitale Sputen hinterlassen, müssen diese auch ermittelt werden können. Das Ganze aber auf rechtstaatlicher Basis. Deshalb bedarf es entsprechender Regelungen im Gesetz." Florian Herrmann, CSU-Innenexperte
Ausweitung der Überwachung
Und was sich Herrmann und die CSU da so ausgedacht haben, das klingt für Datenschützer wie aus einem Gruselkabinett.
"Es geht um intelligente DNA-Auswertung zum Beispiel, oder auch der Bereich Body-Cam, also die Ausstattung von Polizeibeamten mit Kameras in den Einsatzsituationen, zu Beweiszwecken und zur Eigensicherung mitfilmen zu können." Florian Herrmann
Außerdem sollen Videokameras mit Gesichtserkennungs-Software ausgestattet werden.
Neuerungen nicht abgesprochen
Dem obersten bayerischen Datenschützer, Thomas Petri, gefällt nicht, wie dieser Gesetzentwurf überhaupt zustande gekommen ist.
"Wir haben eigentlich verabredet mit der Polizei, dass wir uns erst einmal die Sinnhaftigkeit dieses Instruments in drei Feldversuchen erproben. Dass man diese Ergebnisse nicht abwartet und jetzt auf einmal einführt, auf Teufel komm raus, das ist für mich nicht nachvollziehbar, das hätte ich nicht für notwendig erachtet." Thomas Petri, Bayerns oberster Datenschützer
Body-Cam in der Wohnung
Außerdem hat Petri verfassungsrechtliche Bedenken. Beispielsweise bei der Body-Cam, die ja auch dann laufen soll, wenn der Polizist eine private Wohnung betritt. Das widerspricht aus Petris Sicht dem Artikel 13 des Grundgesetzes.
"Der Grundgesetzartikel stellt die akustische und optische Überwachung des Wohnraums ausdrücklich unter Richtervorbehalt - und der ist hier nicht vorgesehen." Thomas Petri
Datenschützer Petri findet die ganze Richtung des neuen Gesetzes nicht gut:
"In der Tat ist es so, dass die Vorverlagerung der polizeilichen Aufgaben in das Gefahrenvorfeld verfassungsrechtlich nicht geboten ist - auch nicht europarechtlich. Hier geht die Mehrheit im Landtag einen Weg, der für uns Bürger bedeutet, dass wir - weit im Vorfeld konkreter Gefahren - künftig mit polizeilichen Maßnahmen rechnen müssen." Thomas Petri
Opposition: Terroristen ohnehin bekannt
Ähnlich sehen das die Vertreter der Opposition. Grünen Fraktionschefin Katharina Schulze sieht gar keine Notwendigkeit, die Polizei mit mehr Rechten auszustatten:
"Es war ja jetzt ganz interessant, dass bei den ganzen letzten Anschlägen die, die das Verbrechen begangen haben, eigentlich schon auf dem Radar der Sicherheitsbehörden waren. Das heißt, es braucht gar keine neuen Befugnisse, sondern wir müssen die Gesetze, die wir haben, konsequent anwenden." Grünen Fraktionschefin Katharina Schulze
Marschrichtung: Überwachungsstaat
Franz Schindler von der SPD ist Vorsitzender im Verfassungsausschuss des Landtages. Er malt - was das Gesetz angeht - geradezu einen Teufel an die Wand:
"Es ist nicht verwegen zu sagen: Wir bewegen uns hin zu einem Überwachungsstaat." Franz Schindler, SPD
Florian Herrmann von der CSU kennt die Bedenken - lässt sich aber von seiner Linie nicht abbringen.
"Ihnen helfen die Grundrechte nichts, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Dann können Sie nämlich ihre Grundrechte auch nicht ausüben. Und dieses Spannungsfeld wird - aus meiner Sicht - mit diesem Gesetz vorbildlich gelöst." Florian Herrmann