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VAG will rechten Stadtrat loswerden

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Rechter Tramfahrer: VAG hält Weiterbeschäftigung für unzumutbar

Rechter Tramfahrer: VAG hält Weiterbeschäftigung für unzumutbar

Durfte die Nürnberger VAG einen Straßenbahnfahrer wegen seines Auftritts bei einer rechtsextremen Demo kündigen? Das Landesarbeitsgericht in Nürnberg will am Freitag (11.08.17) sein Urteil verkünden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken.

Die VAG hält eine Weiterbeschäftigung des Straßenbahnfahrers für nicht zumutbar. Das Unternehmen will Fridrich Luft, der für die rechtsextreme "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA) im Nürnberger Stadtrat sitzt, unbedingt loswerden. Sollte das Gericht die Kündigung auch in zweiter Instanz für unwirksam erklären, hat die VAG beantragt, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Luft war auf einer Demonstration der Partei "Die Rechte" am 28. August 2016 als Redner aufgetreten - seinen VAG-Dienstausweis trug er damals deutlich sichtbar am Gürtel.

Kündigung zunächst gescheitert

Die VAG hatte dem Bus- und Straßenbahnfahrer daraufhin gekündigt, war aber im Januar wegen formaler Mängel in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Nürnberg gescheitert. Bei der Berufungsverhandlung heute (08.08.17) teilte das Landesarbeitsgericht zwar grundsätzlich die Auffassung des Arbeitsgerichts. Eine Äußerung des Tramfahrers könnte aber eine Wendung in dem Fall bringen. Fridrich Luft hatte in der ersten Verhandlung deutlich gemacht, dass er sich als Opfer einer Verschwörung durch die von der SPD geführten VAG sieht. Demnach sagte er wörtlich: "Wenn sie könnten, hätten sie mich erschossen." Aus dem Grund sieht die VAG eine Weiterbeschäftigung Lufts als unzumutbar an.

Schon öfter in den Schlagzeilen

Es war nicht das erste Mal, dass der Straßenbahnfahrer wegen seines politischen Engagements in die Schlagzeilen geriet. Luft sei früher schon nachdrücklich darauf hingewiesen worden, sein politisches Engagement von seiner VAG-Tätigkeit zu trennen, hieß es von Seiten der VAG. Er selbst gab zu, den Ausweis am besagten Tag getragen zu haben. Allerdings sei dies nicht außergewöhnlich, weil der Dienstausweis unter anderem auch bei privaten Fahrten mit VAG-Verkehrsmitteln als Fahrschein diene.