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Schriftzug Bundesverfassungsgericht

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Reaktionen aus Bayern zum Grundsteuer-Urteil

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Kriterien für die Grundsteuer neu gefasst werden. Das ist nun Aufgabe der Politik, die für eine gerechtere Besteuerung von Grundbesitz sorgen soll. Reaktionen aus Bayern.

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Sportlich sei das, was die Richter in Karlsruhe da verlangt hätten. So der Tenor der Reaktionen aus dem Freistaat. Denn bis Ende kommenden Jahres müssen die neuen Bewertungskriterien für die Grundsteuer in Gesetz gegossen sein, verlangt das Verfassungsgericht.

Städtetag gegen aufwendiges Modell

Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetages, Augsburgs OB Kurt Gribl, wehrt sich gegen ein aufwendiges Kostenwertmodell. Das hätte zur Folge, dass alle 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssten: zum Beispiel nach dem Grad der Wärmedämmung statt wie bisher nach Ausstattung mit Zentralheizung.

Statt aber so ins Detail zu gehen, sollte man lieber dem Vorschlag süddeutscher Bundesländer folgen und die Grundsteuer ausschließlich nach physikalischen Größen bestimmen, so Gribl unisono mit Bayerns neuem Finanzminister Albert Füracker.

Überdies seien Grundstücks- und Gebäudegrößen als Kriterium nicht streitanfällig, sagt Füracker. Im Gegensatz zum Gebäudewert. Denn dort, wo die Immobilienpreise eh schon hoch seien, dürfe es nicht schon deswegen zu höheren Grundsteuern kommen.

Wohnen in guten Lagen bald noch teurer?

Das befürchtet aber der Landesverband Bayerischer Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer (Haus & Grund): Spitzenlagen werden wohl künftig höher besteuert, Randlagen billiger, befürchtet die Vorsitzende von Haus & Grund, Ulrike Kirchhoff. Da die Grundsteuer meist auf die Miet-Nebenkosten umgelegt werde, dürfte Wohnen in guten Lagen für alle noch etwas teurer werden.

 Einig sind sich die meisten Politiker, dass das Gesamt-Grundsteueraufkommen für die Kommunen (rund 14 Milliarden Euro pro Jahr) durch die Reform weitgehend gleich bleiben soll. Brachflächen sollen als Spekulationsobjekte weniger attraktiv werden, da diese künftig höher besteuert werden sollen.

Experten rechnen mit Steuererhöhungen

Egal, welches Bewertungsmodell sich bis Ende 2019 durchsetzt: Experten rechnen zumindest damit, dass Einzelhäuser auf großen Grundstücken in nicht allzu schlechter Lage künftig mit einer höherer Grundteuer rechnen müssen.

Übrigens: Grund und Gebäude der Land- und Forstwirtschaft betrifft das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht.

(Autor: Christoph Dicke)