Der Elektriker Max Strempel baut Rauchmelder in Häuser. Dabei muss er darauf achten, dass kein Fehlalarm ausgelöst wird. Werden die Feuermelder zu nah an Heizkörpern, Holz- und Kohleöfen oder Backöfen befestigt, lösen sie Alarm aus. Auch in Bädern werden keine Rauchmelder befestigt wegen der heißen Dämpfe. Unverzichtbar sind Rauchmelder in Wohnzimmern und – unverzichtbar - in Schlafzimmern; denn statistisch gesehen ersticken die meisten Opfer eines Brandes im Schlaf, weil sie Rauch einatmen. Und auch in jeden Gang muss einer – denn das sind die Fluchtwege, die ins Freie führen.
Eigentümer ist in der Pflicht
Beauftragt worden ist Max Strempel vom Eigentümer der Mietwohnung. Dieser ist zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet und muss ihn auch bezahlen; dafür darf er die Betriebskosten der Wohnung oder die Miete um elf Prozent der Kosten des Einbaus erhöhen – was bei einem Montagepreis von 200 Euro 22 Euro pro Jahr wären.
Rauchmelder-Fabrikate gibt es unzählige: Max Strempel hat sich für ein höherwertiges Modell mit fest eingebauter Batterie entschlossen und erklärt Mieter Marco auch, warum:
"Dieser hier hat eine Zehn-Jahres Batterie, hat den Vorteil, dass du sie nicht tauschen musst." Elektriker Max Strempel
Wer unsicher ist, ob seine Rauchmelder wirklich etwas taugen, kann sich beim Kauf an die Q-Level-Zertifizierung halten, erkennbar an einem Q-förmigen Logo innerhalb des Geräts. Diese Fabrikate sind nochmal zusätzlich von Brandschutzexperten getestet. Teurer bedeutet dabei aber nicht unbedingt besser:
"Jeder Rauchmelder ab 9,99,- ist besser als keiner; die höherwertigen fangen so bei 20- 25 Euro an." Elektriker Max Strempel
Immer wieder die die Funktionen von Rauchmeldern prüfen
Doch mit dem Anbringen allein ist es noch nicht getan. Denn Rauchmelder müssen regelmäßig auf Ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Die meisten Geräte haben dazu einen Knopf auf der Unterseite; drückt man diesen, dann piept der Melder zur Probe. In Bayern ist dies die Aufgabe des Bewohners; er kann damit aber auch einen Techniker beauftragen. Die Bayerische Bauordnung schreibt vor, dass Rauchmelder einmal pro Jahr gewartet werden müssen und diese Wartung muss auch dementsprechend dokumentiert werden. Es muss daraus abzulesen sein: Wer hat gewartet, wie hat er gewartet und an welchem Tag hat er gewartet.
Denn sonst kann die Gebäudeversicherung Abstriche bei der Bezahlung des Brandschadens machen.