Keine Verurteilung wegen Totschlags – wie von der Staatsanwaltschaft und den Eltern als Nebenklägern gefordert. Die Strafkammer verurteilte den 24-jährigen Mann im sogenannten "Raserprozess" wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßengefährdung.
Urteil nach Raserparagraf
Paragraf §315d des Strafgesetzbuchs regelt seit einigen Jahren "verbotene Kraftfahrzeugrennen". Er greift nicht nur, wenn zwei oder mehr Menschen ein Wettrennen gegeneinander veranstalten. Der Raserparagraf sanktioniert auch Fahrer, die zu schnell, grob verkehrswidrig und rücksichtslos unterwegs sind, also zu fest auf das Gaspedal drücken, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Dieses Verhalten sah die Kammer als gegeben an.
Strafmaß zwischen ein und zehn Jahren
Der Raserparagraf sieht einen Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren vor. Für den Mann sprach, dass er nicht vorbestraft ist, sich bei den Hinterbliebenen entschuldigt hat und sichtlich mitgenommen wirkte. Allerdings sei es auch kein minder schwerer Fall: "Wer die Autobahn als Rennstrecke für Hobby-Rennfahrer sieht, muss ins Gefängnis", sagte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl. Zudem habe der Angeklagte nicht die Verantwortung für seine Tat übernommen.
Mit über 200 Stundenkilometern auf der A9
Im Oktober 2019 war der heute 24-jährige Mann mit über 200 Stundenkilometern auf der Autobahn 9 bei Manching unterwegs. Erlaubt war hier eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern. Als ein anderes Fahrzeug auf die linke Spur wechselte, konnte der Mann nicht mehr rechtzeitig bremsen und prallte auf das Auto eines 22-jährigen Mannes. Dieser verstarb noch vor Ort. Wäre der Angeklagte mit unter 200km/h gefahren, hätte sich der Unfall wohl verhindern lassen, meinte der Richter.
Eltern resigniert bei Urteilsverkündung
Die Eltern des Opfers verfolgten die Urteilsverkündung resigniert und tief erschüttert. Immer wieder weinten sie. Die Mutter verließ gegen Ende den Saal. Der Angeklagte vergrub während der gesamten Sitzung sein Gesicht in den Händen.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben jetzt eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.
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