Lichtspur auf einer Straße mit Tempo 50 Schildern in einer steilen Kurve
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Lichtspur auf einer Straße mit Tempo 50 Schildern in einer steilen Kurve

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Raserprozess: Heute werden Plädoyers und Urteil erwartet

Im Prozess um ein illegales Autorennen mit tödlichem Ausgang stehen heute die Plädoyers und das Urteil am Amtsgericht Haßfurt an. Der 33-jährige Angeklagte soll bei überhöhter Geschwindigkeit mit dem Auto einer Frau zusammengestoßen sein.

Am Amtsgericht Haßfurt werden heute Plädoyers und Urteil im Prozess wegen eines "Verbotenen Autorennens mit Todesfolge" erwartet. Vor genau einer Woche war das Verfahren gegen einen 33-jährigen Mann gestartet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, an einem Abend im April letzten Jahres auf dem Autobahnzubringer bei Theres im Landkreis Haßberge mit überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Wagen auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit dem Auto einer 55-jährigen Frau zusammengestoßen zu sein. Die Frau kam dabei ums Leben. Laut einem Sprecher des Gerichts war trotz des Vorwurfs "Verbotenes Autorennen mit Todesfolge" kein anderes Auto im Rahmen eines tatsächlichen Rennens beteiligt. Laut dem damaligen Pressebericht der Polizei war der Angeklagte mit einem SUV unterwegs. Die Frau saß in einem Kleinwagen.

Mit Tempo 124 statt 50 im Baustellenbereich unterwegs

Der Angeklagte soll von Theres in Richtung A70 gefahren sein. Im Baustellenbereich der Mainbrücke soll bei erlaubten 50 Stundenkilometern bis auf 80 Stundenkilometer beschleunigt haben. Im anschließenden Bereich Richtung Autobahn soll er bei weiterhin erlaubten 50 Stundenkilometern auf bis zu 124 Stundenkilometer beschleunigt haben und dann in einem Kurvenbereich mit dem Auto der 55-Jährigen zusammengestoßen sein. Nach dem Unfall soll sich der Angeklagte aus seinem Autowrack befreit haben und mit leichteren Verletzungen zu Fuß geflohen sein.

Hinterbliebene wollten Anklage wegen Mordes erreichen

Die Nebenkläger – der Ehemann der bei dem Unfall ums Leben gekommenen Frau und ihre beiden Töchter – wollten am ersten Prozesstag erreichen, dass der Angeklagte wegen Mordes verurteilt und das Verfahren an das Landgericht Bamberg weitergeleitet wird. Und zwar, weil er billigend den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers in Kauf genommen habe. Einmal, weil er vorher Alkohol getrunken haben soll und dann, weil sein Auto, ein VW Tuareg mit 430 PS und über zwei Tonnen Gewicht ein, so wörtlich, "gemeingefährliches Tatmittel" gewesen sei. Das Amtsgericht Haßfurt hatte den Antrag abgewiesen.

Angeklagte räumt alles ein

Der Angeklagte räumte am ersten Prozesstag seine Schuld in vollem Umfang ein. Dabei kämpfte er auch mit den Tränen. Er entschuldigte sich beim Ehemann und den beiden Töchtern der 55-Jährigen, dass er der Familie so viel Leid zugefügt hat. Er sagt aber, dass er sich schon ab dem Ortsschild von Untertheres, von wo ab seine halsbrecherische Fahrt begonnen haben soll, an fast nichts mehr erinnern könne.

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