Das Landratsamt Sonthofen wehrt sich gegen die Vorwürfe der Alpgenossenschaft Rappenalpe. Deren Vorsitzender Hannes Thaumiller hatte im BR-Gespräch insbesondere die Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller (FW) nach ihren Aussagen zur Rolle der Behörde bei den Arbeiten im Tal der Lüge bezichtigt.
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Landrätin: "Verwaltung hat sich korrekt verhalten"
In einer Mitteilung des Amtes weist die Landrätin nun die Vorwürfe entschieden zurück: "Meine Verwaltung hat sich korrekt verhalten", wird sie zitiert und sie verweist auf einen Entscheid des Verwaltungsgerichts Augsburg: "Mit seiner Behauptung, dass das Landratsamt Oberallgäu die tiefgreifenden Umbaumaßnahmen am Wildbach im Rappenalptal in einem einseitigen Aktenvermerk genehmigt habe, konnten Alpmeister Thaumiller und die von ihm beauftragte Anwaltskanzlei schon vor dem Verwaltungsgericht Augsburg nicht durchdringen."
Darum geht es bei dem Streit
Es ging dabei um die Frage, ob der Alpmeister die Äußerungen des Landratsamtes als Genehmigung für einen Gewässerausbau hätte verstehen können. Genehmigungsfrei seien lediglich Maßnahmen des Gewässerunterhalts, so der zuständige Jurist am Landratsamt, Markus Haug. Nach dem Starkregen vom 19. August habe sich ein Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde die Lage am Bach am 30. August auf Bitten der Alpgenossenschaft angesehen, man habe bei dem Treffen punktuelle Sofortmaßnahmen an vier Stellen abgestimmt. Haug weiter: "Die tatsächlich durchgeführte massive Umgestaltung und Kanalisierung des Wildbachs auf einer Länge von 1,6 km hat mit einem Gewässerunterhalt nichts mehr zu tun."
Behörde beruft sich auf Gerichtsentscheidung
Das Verwaltungsgericht Augsburg habe in seiner Entscheidung festgestellt, "dass der Umfang der Maßnahme am Rappenalpbach das Maß einer genehmigungsfreien Gewässerunterhaltung bei Weitem überschreitet". Das für einen solch tiefgreifenden Eingriff erforderliche wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sei "ganz offensichtlich nicht durchgeführt worden". Es war laut Gericht "eindeutig erkennbar, dass es sich nicht um eine wasserrechtliche Genehmigung eines Gewässerausbaus im Umfang von 1,6 km eines Wildbachs in einem hochsensiblen Naturraum handelt". Die von der Alpgenossenschaft veranlassten Maßnahmen hätten die Schwelle einer Schadensbehebung aber massiv überschritten.
Thaumillers Vorwurf der Lüge kontert das Landratsamt, der Alpmeister habe seinerseits "in mehrfacher Hinsicht nachweislich die Unwahrheit gesagt". Es handele sich um "offensichtliche Schutzbehauptungen". Denn: Auf einem Ortstermin mit dem Landratsamt, der Gemeinde Oberstdorf und dem Wasserwirtschaftsamt am 25. Oktober habe er "eingeräumt, den Rappenalpbach über den mit dem Landratsamt abgestimmten Umfang hinaus ausgebaut zu haben."
Eine Rekonstruktion der Ereignisse
Auch sei mit den Baggerarbeiten beispielsweise nicht erst Anfang Oktober begonnen worden, sondern bereits am 26. September. Der Jurist des Landratsamtes, Markus Haug, sagt dazu: "Wären uns - wie auf dem Ortstermin vereinbart und im Aktenvermerk dokumentiert - am ersten oder spätestens zweiten Tag der Baggerarbeiten, also noch am 26.09. oder 27.09., Fotos von den Maßnahmen übersandt worden, hätten wir das Schlimmste noch verhindern können."
Telefonate mit Zeugen geführt
Bekommen habe man die Fotos aber erst am 6. Oktober - da seien bereits weitgehend vollendete Tatsachen geschaffen worden. Unwahr sei ebenfalls, dass ein Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde der Alpgenossenschaft "das grüne Licht für weitere Maßnahmen gegeben" habe. Das Gegenteil sei der Fall. Unter Zeugen habe der Mitarbeiter telefonisch den Vorsitzenden der Alpgenossenschaft angewiesen, die Bagger umgehend aus dem Bach zu holen. Die Landrätin nimmt in der Mitteilung ihre Beschäftigten in Schutz: Ihnen sei kein Vorwurf zu machen, sie hätten "unverzüglich mit einem Baustopp reagiert […], nachdem sie Kenntnis vom rechtswidrigen Ausbau des Rappenalpbaches erhalten haben. Zu diesem Zeitpunkt waren freilich schon weitgehend vollendete Tatsachen geschaffen", so Baier-Müller.
Landrätin: "Sorgfaltspflicht verletzt"
Man habe nicht damit rechnen können, "dass ein Alpmeister, der von unserer einmaligen Natur und Landschaft lebt, sich derart leichtfertig über eine erfolgte Abstimmung hinwegsetzt und seine wasserrechtlichen Sorgfaltspflichten, wie das Verwaltungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, in eklatanter Weise verletzt."
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