"Verhindern, verzögern, verschleppen" - so beurteilt der bayerische Grünen-Chef Thomas von Sarnowski die Entscheidung des bayerischen Innenministeriums zum Volksbegehren "Radentscheid". Das Ministerium hatte am Freitag bekannt gegeben, dass das Begehren aus juristischer Sicht unzulässig sei und deshalb nicht zur Abstimmung kommen könne. "Der Gesetzentwurf zielt vor allem auf den Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen ab", heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.
Für diese Vorhaben müsste der Staat "erhebliche Haushaltsmittel" zur Verfügung stellen. Deshalb sei das Begehren nicht mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Die besagt in Artikel 73: "Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt." Nun muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof final entscheiden, ob das Begehren doch zugelassen wird.
ADFC: Eingriff in den Haushalt als Totschlagargument
"Wir sind natürlich enttäuscht, dass wir jetzt noch eine Extrarunde drehen", sagte die Landeschefin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bayern, Bernadette Felsch, zu BR24. Man habe zusammen mit einer Kanzlei einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der alle Vorgaben erfülle. Der ADFC gehört wie die Grünen zu den Initiatoren des Volksbegehrens. Ziel ist es, dass Radwege schnell und verkehrssicher aus- und neugebaut werden – in ganz Bayern.
Außerdem soll es mehr Rad-Schnell-Verbindungen nach niederländischem Vorbild geben – also kreuzungsfreie Überland-Radwege. Bis 2030 soll der Radverkehr in Bayern dadurch mindestens 25 Prozent betragen. Den Verweis auf einen Eingriff in den Haushalt beurteilt Felsch als Totschlagargument: "Man kann immer sagen, dass alles Geld kostet."
Auch die bayerischen Sozialdemokraten gehören zu den Initiatoren des Radentscheids. Inge Aures, verkehrspolitische Sprecherin der SPD im Landtag, sieht in der Entscheidung des Innenministeriums eine "klassische Verhinderungstaktik der CSU". Es sei bitter für die Menschen, die sich im Radverkehr dringend Verbesserungen wünschen. Der Antrag auf ein Volksbegehren hatte zuvor viel Unterstützung gefunden: Eigentlich hätten 25.000 Unterzeichner gereicht – am Schluss waren es mehr als 100.000. Aures ist sich sicher: "Der Radentscheid wird kommen – er ist lediglich vertagt." Ob die SPD-Abgeordnete mit ihrer Einschätzung recht behält, wird der Verfassungsgerichtshof zeigen. Der hat für seine Entscheidung nun bis zu drei Monate Zeit.
Schon das Transrapid-Begehren scheiterte an der Verfassung
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Innenministerium auf Artikel 73 der Bayerischen Verfassung beruft. So lehnte das Ministerium beispielsweise 2008 mit derselben Argumentation das Volksbegehren "Nein zum Transrapid" ab. Wenn die Magnetschwebebahn nicht käme, hätte das Auswirkungen auf bereits verplante Gelder im Haushalt und greife allzu tief in das Budgetrecht des Landtags ein – die Richter sahen das genauso. Wegen deutlich höherer Kosten als ursprünglich geplant, legten Bund und Land den Münchner Transrapid allerdings kurz darauf von selbst ad acta.
"In den allermeisten Fällen ist das Finanztabu der Grund, warum das Innenministerium und der Verfassungsgerichtshof einen Antrag als unzulässig einstufen", sagt Jan Renner, Landesgeschäftsführer von "Mehr Demokratie Bayern" - ein Verein, der sich für mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung einsetzt. Laut Renner hat das bayerische Innenministerium bislang insgesamt 20 Anträge auf ein Volksbegehren trotz ausreichender Unterstützerzahl abgelehnt - betrachtet man die anschließenden Justizurteile, zeigt sich eine klare Tendenz: In 17 Fällen bestätigte der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung, zweimal sahen die Richter den Antrag zumindest teilweise als unzulässig an.
Nur einmal widersprach das Gericht dem Ministerium
In nur einem einzigen Fall widerrief der Gerichtshof das Urteil des Ministeriums: 2012 wurde das Begehren "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern" abgelehnt - wieder mit der Begründung von zu großen Folgen für den Haushalt. Die Richter sahen das jedoch anders und befanden das Anliegen für zulässig. Im Januar 2013 erreichte das Begehren mit 14,4 Prozent der Wahlberechtigten genügend Unterschriften (10 Prozent waren nötig). Es kam jedoch nicht zum Volksentscheid, da die Regierung im April von sich aus beschloss, die Studienbeiträge abzuschaffen.
Fahrradclub hofft auf Beteiligung bei Gesetz
ADFC-Chefin Felsch hofft, dass es beim Radentscheid ähnlich laufen könnte: "Wir ziehen auf jeden Fall nicht zurück." Inzwischen steht außerdem die Möglichkeit im Raum, dass die Staatsregierung selbst aktiv wird. "Wir werden auf jeden Fall ein bayerisches Radgesetz auf den Weg bringen", sagte Ministerpräsident Markus Söder bei der CSU-Klausur im Januar. Wann ein konkreter Entwurf auf die Tagesordnung kommt, steht aber noch nicht fest. Sechs Jahre lang habe die Staatsregierung genau das abgelehnt, so Felsch. Sollte es nun doch zu einem Gesetz kommen, "erwarten wir schon, dass wir beteiligt werden".
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