Schild mit der Aufschrift "Häusliche Quarantäne"
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Quarantäne und Isolation: Was aktuell in Bayern gilt

In der Regel zehn, bei Negativtest nur noch sieben Tage: Bayern hat die Quarantäne-Regeln mehrfach angepasst – mitsamt Ausnahmen, von denen beispielsweise geboosterte Kontaktpersonen profitieren. Was Sie wissen müssen und welche Sonderregeln gelten.

Hinweis (12.04.22): In Bayern gibt es ab Mittwoch, 13. April, keine Quarantäne-Pflicht mehr für Kontaktpersonen. Wer sich selbst mit Corona infiziert, kann die Isolation bei Symptomfreiheit schon nach fünf Tagen beenden - ohne Freitesten. Alles Weitere dazu lesen Sie hier. Anfang April hatten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern zunächst darauf verständigt, dass Infizierte und Kontaktpersonen ab 1. Mai nur noch "dringend empfohlen" werden soll, sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden. Dann preschte Bayern vor und lockerte die Regeln für Quarantäne und Isolation schon gut zwei Wochen vorher.

  • Direkt zum aktuellen Artikel "Isolation bei Corona: Was aktuell in Bayern gilt"

Üblicherweise zehn Tage, in einigen Fällen sieben oder fünf Tage: Die Regeln für die Corona-Quarantäne bei Kontaktpersonen und die Isolation bei Infizierten wurden in Bayern im Januar und Februar mehrfach angepasst – in Anlehnung an bundesweite Vorgaben.

Geboosterte, frisch geimpfte und frisch genesene Kontaktpersonen sind inzwischen von der Quarantänepflicht befreit. Zuvor hatte der Bund den dafür erforderlichen Rechtsrahmen gebilligt. Die Neuregelungen sollen wichtige Versorgungsbereiche auch für den Fall stark steigender Infektionszahlen am Laufen halten. Was aktuell gilt – ein Überblick.

Isolation: Was gilt für Infizierte?

Wer sich selbst mit Corona infiziert hat, muss in der Regel für zehn Tage in Isolation. Diese beginnt unverzüglich mit dem positiven Testergebnis (PCR- oder Antigen-Schnelltest), eine Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt ist laut Bayerns Gesundheitsministerium nicht erforderlich. Auf der Webseite des Ministeriums heißt es weiter. "Bleiben Sie in Ihrer Wohnung und vermeiden Sie dort möglichst jeden Kontakt, um Ihre Familienmitglieder vor einer Ansteckung zu schützen."

Bereits nach sieben Tagen ist eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich – wenn man als Infizierter seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Das Ministerium betont, dass ein Selbsttest zum Freitesten nicht zulässig sei. Wichtig ist auch: Als erster Tag der Quarantäne oder Isolation gilt der erste Tag nach der positiven Testung - oder der erste Tag nach Symptombeginn.

Andernfalls endet die Isolation nach zehn Tagen, sofern man dann seit 48 Stunden symptomfrei war. Das gilt jedoch nicht, wenn innerhalb der letzten 72 Stunden ein positives Testergebnis vorlag. "In diesem Fall endet die Isolation, wenn seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht und ein frühestens an Tag zehn durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest ein negatives Ergebnis aufweist", steht auf der Webseite des Gesundheitsministeriums. "Weist auch dieser Test ein positives Ergebnis auf, bestimmt die Kreisverwaltungsbehörde, wann und unter welchen Bedingungen die Isolation im Einzelfall endet."

Für Beschäftigte in "vulnerablen Einrichtungen" wie Kliniken und Altenheimen, die sich selbst mit Corona infiziert haben, ist fürs Freitesten nach sieben Tagen ein PCR-Test verpflichtend – oder es müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests jeweils vor Arbeitsantritt vorgelegt werden.

Seit 2. Februar neu: Wenn die Isolation von positiv Getesteten den "Dienst- oder Geschäftsbetrieb von Behörden oder Unternehmen der kritischen Infrastruktur gefährdet", kann die Kreisverwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Allerdings muss dies mit Auflagen zum Schutz anderer Mitarbeiter verbunden sein.

Grafik: Isolation – Was gilt für Infizierte?

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Übersicht: Was in Sachen Isolation für Infizierte gilt.

Quarantäne: Was gilt für Kontaktpersonen?

Für Kontaktpersonen gilt grundsätzlich dasselbe wie bei Infizierten: Die Quarantäne kann nach sieben Tagen enden, wenn man sich mit einem negativen PCR- oder Schnelltest "freitestet" und symptomfrei ist. Ohne Test dauert die Quarantäne zehn Tage, sofern man währenddessen keine Symptome entwickelt.

Wichtig: Inzwischen müssen Kontaktpersonen offiziell nur noch in Quarantäne, wenn sie vom Gesundheitsamt aufgefordert werden - was in der Praxis längst nicht immer der Fall ist. Bayerns Gesundheitsministerium teilte dazu am 6. April auf BR24-Anfrage mit: "Vor dem Hintergrund der hohen Impfquoten, die für viele Menschen ohnehin eine Ausnahme von der Quarantäne nach Kontakt zu einer infizierten Person mit sich bringen, werden nun Haushaltsangehörige vom Gesundheitsamt nachrangig als enge Kontaktpersonen eingestuft." Es werde "angesichts des Wissensstands der Bevölkerung" verstärkt auf Eigenverantwortung gesetzt - bei Symptomen solle man zuhause bleiben.

Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich mittlerweile bereits nach fünf Tagen freitesten - wenn sie die gesamte Quarantäne-Zeit über symptomfrei bleiben. Freitesten können sie sich per PCR- oder Antigen-Schnelltest.

Allerdings kommt es vor allem in Schulen in der Praxis kaum noch dazu, dass Kinder und Jugendliche überhaupt in Quarantäne müssen. Denn bei vereinzelten Corona-Fällen in einer Klasse soll es keine Kontaktpersonenermittlung durch das Gesundheitsamt mehr geben. Nur bei großen Corona-Ausbrüchen, wenn rund 50 Prozent einer Klasse oder mehr als 20 Prozent einer Kita-Gruppe betroffen sind, kann das Gesundheitsamt für die ganze Klasse oder Gruppe Quarantäne anordnen (sofern die Kinder und Jugendlichen durch ihren Impf- oder Genesenenstatus nicht von der Quarantänepflicht ausgenommen sind - siehe unten).

Für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen gelten als Kontaktpersonen die gleichen Regeln, wie wenn sie selbst infiziert sind: Wiederaufnahme des Dienstes frühestens nach sieben Tagen per Freitestung durch PCR-Test. Alternativ sind fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests jeweils vor Arbeitsantritt möglich.

Ähnlich wie bei der Isolation kann es auch bei der Quarantäne für enge Kontaktpersonen Ausnahmen geben, wenn sonst "die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder des Dienstbetriebs einer Behörde trotz Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten" gefährdet wäre. Die Entscheidung trifft die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Ausnahmen von der Quarantäne

Aber längst nicht alle Menschen müssen noch in Corona-Quarantäne. Mittlerweile gelten diverse Ausnahmen. Von der Quarantäne befreit sind in Bayern diejenigen Kontaktpersonen,

- die bereits eine Booster-Impfung haben

- die frisch doppelt geimpft sind (unmittelbar nach der zweiten Impfung und ab dann für 90 Tage)

- die frisch genesen sind (wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt)

- die nach einer Genesung mindestens eine Impfung erhalten haben (ab dem Tag der Impfung)

- die nach mindestens einer Impfung von Corona genesen sind (wenn der zugrundeliegende positive PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegt)

- die eine Genesung durch einen "spezifischen positiven Antikörpertest nach den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts" belegen können und danach mindestens einmal geimpft wurden (ab dem Tag der Impfung).

Quarantäne nach der Einreise: Lockerungen ab 3. März

Nochmal andere Quarantäne-Regeln gelten, wenn man als Ungeimpfter aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet nach Deutschland einreist. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss dann für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem negativen Corona-Test daraus befreien. Die Details regelt die Corona-Einreiseverordnung (hier Informationen dazu auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums).

Ab 3. März gibt es bundesweit Lockerungen: Für Kinder unter 12 Jahren ist es seitdem möglich, sich nach der Rückkehr aus Hochrisikogebieten direkt aus einer sonst anstehenden Quarantäne frei zu testen. Zudem werden Länder nur noch als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen bei der Rückkehr nach Deutschland eingestuft, wenn dort Virusvarianten mit "stärker krankmachenden Eigenschaften" grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante.

Für alle Einreisen nach Deutschland gilt weiter die 3G-Regel, wie das Bundesgesundheitsministerium betonte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss also einen negativen Test haben. Diese Nachweispflicht gilt nun ab dem Alter zwölf statt ab sechs Jahren. Das RKI weist zudem darauf hin, dass sich die Einstufung von Risikogebieten auch künftig kurzfristig ändern kann. Am 3. März galten vorerst keine Länder mehr als Hochrisikogebiete.

Politische Debatte über Quarantäne-Lockerungen läuft

Seit Mitte März nimmt die Debatte über deutliche Lockerungen der Quarantäne-Regeln Fahrt auf. Zuletzt forderte die Gesundheitsministerkonferenz den Bund auf, die Quarantäne- und Isolationsregeln fachlich überprüfen zu lassen. Konkret wollen die Gesundheitsminister der Bundesländer wissen, "ob und wie lange eine Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen in der aktuellen Pandemiephase der Folgenminderung angezeigt ist".

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zufolge muss überlegt werden, ob die aktuellen Quarantäne-Regeln überhaupt noch praktikabel sind. Es könne nicht sein, dass auf der einen Seite Anfang April die meisten Auflagen endeten, die Quarantäne-Regeln aber unverändert weiter gelten.

  • Ausführliche Informationen zu Isolation und Quarantäne gibt es auch auf der Webseite des bayerischen Gesundheitsministeriums (externer Link).
  • Grafik: Quarantäne - Was gilt für Kontaktpersonen?

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    Übersicht: Was in Sachen Quarantäne für Kontaktpersonen gilt.

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