Der heute 52-Jährige wollte seiner Tochter zum 18. Geburtstag eine Party im Gartenhaus ermöglichen. Sie wollte dort mit ihrem Bruder und vier Freunden feiern. Weil die Laube ohne Stromversorgung ist, kaufte der Angeklagte im Baummarkt einen Stromgenerator. Allerdings schloss er das Gerät im Technikraum neben dem Flur an. Das Gerät war aber nur für den Außenbereich zugelassen. Die Abgase des benzinbetriebenen Generators versucht er mit einer Eigenkonstruktion ins Freie zu leiten. Dafür steckt er zwei Wasserrohre ineinander und führt sie nach draußen. Diese wacklige Konstruktion wurde in der Nacht vom 28. auf den 29. Januar 2017 sechs jungen Menschen zum Verhängnis.
Vater findet eigene Kinder tot in der Laube
Laut Anklageschrift fielen die Rohre im Laufe der Geburtstagsfeier zu Boden. Das Kohlenmonoxid verteilte sich im Gartenhaus. Da es geruchlos ist, bemerkten die jungen Menschen nichts davon. Noch vor Mitternacht waren die Teenager vermutlich tot, darunter auch die Tochter und der Sohn des Mannes. Als sich seine Kinder nach der Feier nicht meldeten; machte er sich Sorgen und fuhr zu der Gartenlaube. Dort entdeckte er die leblosen Körper. Der Mann alarmierte den Notarzt, aber für die Teenager kam jede Hilfe zu spät. Monatelang beschäftigte die Tragödie das Werntal. Die Jugendlichen waren vielen bekannt. Einer von Ihnen stand kurz vor der Gesellenprüfung. Manche waren in der Jugendfeuerwehr oder spielten in der Dorfkapelle.
Trotz Warnhinweise Generator im Innern aufgestellt
Am Mittwoch (18.10.17) muss sich der 52-jährige Mann wegen fahrlässiger Tötung ins sechs Fällen vor dem Landgericht Würzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, alle Warnhinweise auf dem Generator und in der Bedienungsanweisung ignoriert zu haben und das Gerät trotzdem im Inneren der 48 Quadratmeter großen Gartenlaube aufgestellt zu haben. Außerdem hätte dem Angeklagten klar sein müssen, dass seine undichte Rohr-Konstruktion die Abgase nicht richtig nach draußen leiten würde und somit nicht geeignet war. Für fahrlässige Tötung reicht der Strafrahmen der Staatsanwaltschaft zufolge von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Für das Verfahren hat das Gericht drei Prozesstage angesetzt.