Der Angeklagte soll den Einsatz von Sturmgewehren gegen Asylbewerber befürwortet haben. So jedenfalls interpretiert die Staatsanwaltschaft einen Kommentar des 43-Jährigen im Berufs-Netzwerk Xing. "AK-47" sei die einzige Sprache, die sie verstehen, hatte der Mann demnach geschrieben.
Reaktion auf Kölner Silvesternacht
Er soll sich damit auf die Vorgänge am Kölner Hauptbahnhof zum Jahreswechsel 2015/16 bezogen haben. Damals kam es zu sexuellen Übergriffen auf Frauen durch junge Männer, unter anderem aus dem nordafrikanischen Raum. "AK-47" ist ein sowjet-russisches Sturmgewehr, umgangssprachlich Kalaschnikow genannt. Im weiteren Verlauf der Diskussion soll der Angeklagte Asylbewerber zudem als "Gestalten" herabgewürdigt haben.
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft waren seine Äußerungen geeignet, Hass gegen Asylbewerber zu erzeugen. Ein Urteil könnte am Amtsgericht bereits im Lauf des Tages fallen.