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Waffenhändler vor Gericht

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Prozess um OEZ-Amoklauf geht weiter

Prozess um OEZ-Amoklauf geht weiter

Zweiter Prozesstag gegen den mutmaßlichen Waffenverkäufer der Amok-Pistole von München: Offen ist, wann eine andere Kammer des Münchner Landgerichts über den Befangenheitsantrag der Opferanwälte gegen den Richter entscheidet. Von BR-Autoren

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Morgen.

Die Entscheidung über den Befangenheitsantrag im Prozess um den mutmaßlichen Waffenhändler vom OEZ-Attentat ist noch nicht getroffen. Ein Sprecher des Münchner Landgerichts erklärte auf BR-Anfrage, dass die Kammer wohl erst im Laufe des Tages verkünden wird, ob die Verhandlung mit den bisherigen Richtern fortgesetzt werden kann. Oder ob dem Antrag von vier Nebenklägern stattgegeben und das Gericht ausgetauscht werden wird. Diese Opferanwälte werfen dem Vorsitzenden Richter Befangenheit vor, weil er unter anderem Sicherheitsbedenken der Opfer ins Lächerliche gezogen habe, so die Nebenkläger.

Falls bis neun Uhr noch nicht klar sein sollte, ob dem Befangenheitsantrag stattgegeben wird, liegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen beim derzeit Vorsitzenden Richter Frank Zimmer. Er könnte den zweiten Verhandlungstag wegen "unaufschiebbarer Prozesshandlungen" vorerst selbst fortsetzen - denn heute sind die ersten Zeugen geladen.

Erste Zeugenaussagen erwartet

Für den Vormittag sind nach derzeitigem Stand weitere Vorhalte aus den Akten geplant, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Am Nachmittag soll dann ein Mann in den Zeugenstand treten, der selbst im Darknet Waffen gekauft hat sowie der Cousin und beste Freund des mutmaßlichen Waffenhändlers aus Marburg. Er soll gemeinsam mit dem 32-jährigen Angeklagten in der Nähe des Autobahnkreuzes Köln Ost in einem Waldstück eine Kiste vergraben haben, in der der Angeklagte diverse Waffen aufbewahrte, die er dann über das Darknet weiter verkaufen wollte.

Rückblick auf den ersten Verhandlungstag

Am ersten Prozesstag am Landgericht München I hatte der angeklagte Waffenhändler Philipp K. durch seinem Anwalt ein ausführliches Geständnis abgelegt. Er habe die Waffen jeweils bei persönlichen Treffen verkauft, hieß es in der Einlassung des 32-Jährigen, die sein Anwalt verlas.

Er habe auf diese Weise einen Eindruck vom Käufer erhalten wollen, so der Angeklagte. Weiter behauptete er in seiner Stellungnahme, er habe keine Ahnung davon gehabt, wofür der spätere Amokläufer vom OEZ, David S., die Waffe gebrauchen würde.

Entschuldigung bei den Opferfamilien

Nach der Verlesung der Erklärung, die auch eine Entschuldigung an die Opferfamilien enthielt, gab die Verteidigung bekannt, dass der Angeklagte keine weiteren Einlassungen machen werde.