Dass Boateng grundsätzlich für die Maklerdienste zahlen muss – das machten heute auch die Richter am Oberlandesgericht von Anfang an deutlich: Schließlich gab es einen schriftlichen Vertrag, und den hätte er vor der Unterschrift eben durchlesen müssen, so die Richter. Die Gebühr hätten sie aber anders als ihre Kollegen in der vorherigen Instanz berechnet: Die Provision wäre demnach nicht für den ganzen Kaufpreis der Villa fällig geworden, immerhin 7,4 Millionen Euro – sondern nur für den ausgehandelten Preisnachlass.
Beim Geld hört die Freundschaft auf
Denn angebahnt hatte das Geschäft noch jemand anders. Erst später hatte Boateng den befreundeten Makler eingeschaltet, den er durch den Kindergarten seiner Töchter kannte. Nach mehreren Verhandlungspausen und längerem Hin und Her einigten sich die beiden Männer schließlich auf 100 000 Euro Provision – allerdings nur über ihre Anwälte. Ansonsten haben sie sich keines Blickes mehr gewürdigt – beim Geld hört die Freundschaft auf.