Der Vater war viele Jahre über eine Magensonde ernährt worden und 2011 gestorben. Der Sohn war der Meinung, spätestens seit 2010 habe die künstliche Ernährung das schwere Leiden seines Vater sinnlos verlängert. Außerdem sei er über die Sondenernährung nicht informiert worden. Der Hausarzt verteidigte sich mit dem Argument, er habe die künstliche Ernährung nicht einfach einstellen dürfen. Außerdem habe es keine Patientenverfügung gegeben.
Arzt hätte Sondenernährung besprechen müssen
Das Oberlandesgericht hat dem klagenden Sohn in der heutigen Berufungsentscheidung nun Schmerzensgeldanspruch zugestanden. Die Begründung: Der behandelnde Arzt wäre tatsächlich verpflichtet gewesen, die Fortsetzung der Sondenernährung im Stadium der finalen Demenz besonders gründlich mit dem Betreuer zu diskutieren. Das Landgericht München hatte im Januar dieses Jahres die Klage noch abgewiesen.