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Polizei in Bayern

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Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz

Heute wollen Jura-Studenten der Universitäten Erlangen-Nürnberg, München und Würzburg beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage einreichen. Sie richtet sich gegen das Polizeiaufgabengesetz. Von Eleonore Birkenstock

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Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Morgen am .

Die Studierenden der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Julius-Maximilians Universität Würzburg hatten sich im vergangenen Wintersemester gemeinsam mit dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz befasst.

Projektarbeit im Studium

Die Klage richtet sich nicht gegen die derzeit diskutierten, geplanten Änderungen in diesem Gesetz. "Die sind ja noch nicht in Kraft getreten", sagte der Erlanger Jura-Professor Markus Krajewski dem Bayerischen Rundfunk. Vielmehr geht es um die bereits im Sommer 2017 in Kraft getretenen Novellierungen.

Krajewski hat zusammen mit seinen Kollegen aus Würzburg und München die Arbeit der angehenden Juristen im Rahmen der "Law Clinic" betreut. Dabei handelt es sich um eine Projektarbeit, in dem Studentinnen und Studenten sich mit echten Fällen auseinandersetzen.

Kritik an Präventivhaft

Der Jurist Krajewski findet bei der Änderung des Polizeiaufgabengesetzes beispielsweise problematisch, dass die Präventivhaft von einer Dauer von bis zu 14 Tagen auf unbefristet erhöht worden ist. Markus Krajewski bezeichnet dies als "praktisch unendlich".

"Das verstößt unserer Ansicht nach gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person." Markus Krajewski, Jura-Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

 Keine rasche Entscheidung erwartet

Die Popularklage ist eine bayerische Besonderheit: Dabei können Personen oder Gruppen Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen, obwohl sie nicht selbst davon betroffen sind. Der Verfassungsgerichtshof prüft auf Grundlage der Bayerischen Verfassung, ob das das Gesetz mit dem Verfassungsrecht übereinstimmt.

Krajewski rechnet damit, dass das Gericht mit seiner Entscheidung bis zu zwei Jahren brauchen könnte.